Deutlichere Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld erforderlich
(Bonn) - Anlässlich der Vorstellung des Siebenten Existenzminimumberichts der Bundesregierung im Bundeskabinett äußert sich die familienpolitische Sprecherin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Christa Licharz-Lichtenthäler, kritisch zu den Ergebnissen des Berichts. Danach soll die Grenze für das sächliche Existenzminimum eines Kindes um 216 auf 3.864 Euro steigen. Dies berücksichtige jedoch die gestiegenen Lebenshaltungskosten in ungenügendem Maße. Deswegen sei auch eine entsprechende Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags von 5.808 auf 6.024 Euro pro Jahr sowie die geplante Anhebung des Kindergelds um 10 Euro für das erste und zweite Kind, um 16 Euro ab dem dritten Kind aus Sicht des ZdK bei Weitem nicht ausreichend.
Es könne zwar als positives Zeichen gewertet werden, dass die Anhebung des Kinderfreibetrags gemäß dem Bericht etwas stärker ausfallen müsse als zunächst vom Bundeskabinett beschlossen. "Doch da Kinderfreibetrag und Kindergeld seit 2002 nicht mehr erhöht wurden, die Lebenshaltungskosten seither aber stark gestiegen sind, ist die Höhe der geplanten Anhebung nicht wirklichkeitsnah.", sagte Licharz-Lichtenthäler am 19. November 2008 in Bonn. Die seit dem Jahr 2002 gestiegenen Lebenshaltungskosten müssten steuersystematisch in der Höhe von Kinderfreibetrag und Kindergeld auch entsprechend abgebildet werden. "Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, das Existenzminimum für Kinder steuerlich auch tatsächlich freizustellen.", so Licharz-Lichtenthäler.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralkomitee der deutschen Katholiken
Theodor Bolzenius, Pressesprecher
Hochkreuzallee 246, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 382970, Telefax: (0228) 3829744
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