Pressemitteilung | wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.

Deutsche Kautschukindustrie fordert erneut "First Touch Principle" bei EUDR

(Frankfurt am Main) „Die bevorstehende Scharfschaltung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) übertrifft schon jetzt alle Befürchtungen zur Überbürokratisierung“, so Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie (wdk) heute in Frankfurt am Main. „Wir erhalten ständig Anrufe von Handwerksbetrieben und besorgten Unternehmen, die von den EUDR-Dokumentationspflichten völlig überfordert sind. Dabei wäre die Lösung so einfach: Fokussierung der EUDR auf ein ‚First Touch Principle‘. Der Erste in der europäischen Wertschöpfungskette weist die EUDR-Konformität nach. Alle in der Wertschöpfungskette nachfolgenden Unternehmen werden von Nachweisen freigestellt.“

„Weil sie Naturkautschuk verarbeitet, ist die europäische Kautschukindustrie maßgeblich von der EUDR betroffen. Der in der EU verwendete Naturkautschuk kommt im Wesentlichen aus Asien und Afrika. Naturkautschuk lässt sich nicht in Europa anbauen. Insofern ist auch die aktuell von 18 EU-Mitgliedsstaaten geforderte Ergänzung der EUDR um eine „Null-Risikoklasse“ für die Kautschukbranche nicht relevant.“

„Wir bekennen uns zu 100 Prozent zu den Zielen der EUDR. Zum Schutz der Menschenrechte und des Umwelt- sowie Artenschutzes in den Kautschuk-Anbauregionen“, so Engelhardt weiter. Man unterstütze auch die Einhaltung dieser Standards mittels Dokumentation und staatlicher Überprüfung. Und zwar zu dem Zeitpunkt, wenn der Naturkautschuk oder das Naturkautschuk-Fertigprodukt Europa erreichen. „Eine möglichst lückenlose Kontrolle des ersten Inverkehrbringers in die EU erfüllt vollkommen die Zielsetzung der EUDR. Warum allerdings alle Unternehmen, die diesen Kautschuk weiterverarbeiten oder als Endprodukt einsetzen, laut EUDR die gleichen Dokumentationspflichten erneut erfüllen müssen, ist absolut unverständlich. Und es macht die EUDR zu einem weiteren Bürokratie-Monster.“

Die qualifizierten Naturkautschukhändler seien bereits jetzt in die Lage, die Konformität ihrer Lieferungen in die EU gemäß EUDR nachzuweisen. Weiter sei die deutsche Kautschukindustrie in der Lage zu dokumentieren, ob importierte Fertigprodukte Naturkautschuk enthalten. „Damit können wir alle notwendigen Rückschlüsse auf die Einhaltung der EUDR ziehen. Noch haben die EU-Gesetzgeber die Gelegenheit, durch die Einführung eines ‚First Touch Principle‘ in der EUDR umzusteuern. Und damit wirklich zum Bürokratieabbau beizutragen“, so Engelhardt abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V., Zeppelinallee 69, 60487 Frankfurt am Main, Telefon: 069 79360

NEWS TEILEN: