Pressemitteilung | Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.

Deutsche Rheuma-Liga fürchtet um Vertrauensverhältnis Arzt/Patient / Geplante Auflagen zur „Vorsorge“ und „therapiegerechtem Verhalten“ sind eine unzumutbare Belastung für chronisch Kranke

(Bonn) - Mit der Gesundheitsreform wird die Chronikerregelung härter gefasst. Nur wenn Patienten regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen und der Arzt ihnen ein "therapiegerechtes Verhalten" bescheinigt, werden chronisch kranke Menschen von Zuzahlungen bis zu einem Prozent, wie bisher üblich, entlastet. „Wir halten diese Einschränkungen für höchst problematisch“, so die Einschätzung von Ursula Faubel, Geschäftsführerin der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband e.V. Ärzte würden in die Rolle von Kontrolleuren gedrängt. Dadurch werde jede vertrauensvolle Arzt-Patientenbeziehung zunichte gemacht.

„Rheumapatienten dürfen nicht durch zusätzliche Kosten bestraft werden“, warnt die Deutsche Rheuma-Liga und plädiert stattdessen für Anreize und Bonusstrukturen, um therapiegerechtes Verhalten zu fördern. „Das jetzt vorgesehene Verfahren widerspricht allen neueren Ansätzen des Shared-Decision-Making zwischen Arzt und Patient.“ Das Konzept stellt allein auf die Anweisung des Arztes ab und die Verpflichtung des Betroffenen, diese zu befolgen. Nach Auffassung der Deutschen Rheuma-Liga ist diese Regelung grundsätzlich nicht geeignet, um eine gemeinsame Entscheidungsfindung in der Behandlung und den Willen der Betroffenen zur Mitarbeit zu fördern.

Auch das Thema ‚Vorsorgeuntersuchungen’ wirft viele Fragen auf. Es handelt sich dabei um die ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre mögliche Früherkennungsuntersuchung, die auf Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit zielt, und um die einmal jährlich mögliche Untersuchung zur Erkennung von Krebserkrankungen für Frauen ab dem 20. Lebensjahr, für Männer ab dem 45. Lebensjahr. „Schafft es ein rheumakranker Patient nicht an diesen Vorsorgeuntersuchungen auflagengemäß teilzunehmen, wegen starker gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder weil die Arztpraxis nicht barrierefrei ist, dann wird er dafür auch noch finanziell bestraft!“ kritisiert die Rheuma-Liga.

Wenn die Gesetzesänderung in der Form kommt, wird der Gemeinsame Bundesausschuss damit beauftragt, die Ausnahmen zu definieren. Die Deutsche Rheuma-Liga hat bereits vorsorglich einen Aufruf unter ihren Verbänden gestartet, um zu prüfen, wie es um die Erreichbarkeit z.B. von gynäkologischen Praxen im Alltag der 250.000 Mitglieder steht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. Susanne Walia, Referentin, Öffentlichkeitsarbeit Maximilianstr. 14, 53111 Bonn Telefon: (0228) 766060, Telefax: (0228) 7660620

(bl)

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