Deutscher Hausärzteverband verlangt Konzept zur Finanzierung und Strukturierung von Präventionsleistungen
(Berlin) - Der Deutsche Hausärzteverband hat sich im Rahmen einer Anhörung im Deutschen Bundestag im Grundsatz für die Initiative der Bundesregierung zu einem Gesetz zur Förderung der Prävention und Gesundheitsförderung ausgesprochen. Gleichzeitig hält er die geplanten Regelungen für unzureichend. Insbesondere fordert der Verband verbindliche Vorgaben zur Finanzierung und Strukturierung.
Dem Hausarzt solle bei der Koordination von Präventionsangeboten eine zentrale Rolle zukommen, heißt es in der Stellungnahme. Dazu sollten verbindliche Regelungen in die entsprechenden Paragraphen zur hausarztzentrierten Versorgung ins Sozialgesetzbuch aufgenommen werden, die die Finanzierung strukturieren und vereinfachen: Der Deutsche Hausärzteverband macht sich für einen Sonderfonds stark, der durch das Bundesversicherungsamt verwaltet und an die Verpflichtung der Krankenkassen zu einem tatsächlichen Angebot von Präventionsleistungen geknüpft werden solle. Ärztliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sollen dementsprechend gesondert und zusätzlich vergütet werden und als verpflichtende Bestandteile der hausarztzentrierten Versorgung festgeschrieben werden.
Als Begründung führt der Deutsche Hausärzteverband das umfangreiche Vorwissen zum häuslichen und familiären Umfeld sowie zur gesundheitlichen Disposition der Patienten durch den Hausarzt an. Dieser sei für das zentrale Management von Präventionsmaßnahmen, die auf die individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände des Menschen abgestimmt sind, prädestiniert. Angesichts des demografischen Wandels, der steigenden Zahl an chronischen Erkrankungen, die vielfach in der Kindheit und Jugend ihren Ursprung haben, sowie der ungleichen Verteilung von Bildungs-, Lebens- und Gesundheitschancen seien Prävention und Gesundheitsförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bund, Länder, Kommunen sowie vorrangig die gesetzliche und private Krankenversicherung auf der einen und die Leistungserbringer auf der anderen Seite seien hier in der Pflicht.
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Deutscher Hausärzteverband e.V.
Kirsten B. Schröter, Pressereferent(in)
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