Deutscher Richterbund gegen Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten
(Berlin) - Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wird erwogen, den Bundesländern durch Öffnungsklauseln zu gestatten, die bisher eigenständigen Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeiten zusammenzulegen.
Der Deutsche Richterbund wendet sich entschieden gegen ein solches Vorhaben.
Die öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten sind mit gutem Grund eigenständig, denn den Interessen und dem Schutz der Bürger ist angesichts einer starken Verwaltung am Besten gedient, wenn sie sich im Streitfall an ebenso starke und spezialisierte Gerichtsbarkeiten wenden können. Eine Zusammenlegung bedeutete also mit Sicherheit keine Qualitätsverbesserung der einzige Maßstab, der nach Auffassung des DRB eine Änderung des bestehenden, gut funktionierenden Systems rechtfertigte.
Aber auch das Sparargument zieht nicht. Denn eine Zusammenlegung würde zunächst einmal Mehrkosten verursachen und es fehlt jede betriebswirtschaftliche Berechnung, ob und in welchem Umfang eine solche Maßnahme zukünftig zu Spar- und Synergieeffekten führte.
Die Möglichkeit, es jedem der 16 Bundesländer zu überlassen, ob und welche Gerichte es zusammenlegt, bedeutete die Zerschlagung der Rechtseinheit in Deutschland auf dem Gebiet der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten.
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