Pressemitteilung | Deutsches Studierendenwerk
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Deutsches Studentenwerk begrüßt BAföG-Urteil des Europäischen Gerichtshofs / EuGH: Regelungen bei der BAföG-Auslandsförderung verstoßen gegen EU-Freizügigkeitsrecht / Deutsches Studentenwerk (DSW): BAföG-Auslandsförderung in der EU nun schon ab erstem Semester möglich

(Luxemburg/Berlin) - DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Gut für die Mobilität von Studierenden, gut für den Hochschulraum Europa“. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt das heutige (23. Oktober 2007) Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in dessen Konsequenz BAföG-geförderte Studierende das BAföG bereits ab dem ersten Semester in Mitgliedsstaaten der EU mitnehmen können. Bisher mussten sie erst ein Jahr in Deutschland absolvieren, ehe sie ins europäische Ausland wechseln konnten. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde sagte in Berlin: „Das ist ein guter Tag für alle BAföG-Geförderten. Der Europäische Gerichtshof macht mit seiner Entscheidung den Weg frei für mehr Mobilität der Studierenden, und das stärkt auch den europäischen Hochschulraum.“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied auf Anfrage des Verwaltungsgerichts Aachen (Rechtssache C-11/06 und C-12/06), dass zwei Bestimmungen im BAföG die Freizügigkeit der deutschen Klägerinnen beeinträchtigten. Bisher mussten BAföG-geförderte Studierende vor einem Wechsel ins Ausland mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben, und bei Grenzpendlern wurde ein „ständiger“ Wohnsitz an einem grenznahen Ort verlangt. Nun ist eine BAföG-Auslandsförderung schon ab dem ersten Semester möglich, und es wird nur noch allgemein „ein“ Wohnsitz vorausgesetzt.

Studierende könnten nach Auffassung des DSW nunmehr BAföG-Auslandsförderung vom ersten Semester an beantragen und damit, wenn sie die Regelstudienzeit einhalten, ihr gesamtes Studium an einer Hochschule in der EU absolvieren. „Um hier Rechtsklarheit zu schaffen, sollte der Gesetzgeber die entsprechende Regelung im BAföG umgehend anpassen,“ sagte Meyer auf der Heyde. Für ein Studium oder Praktikum außerhalb der EU kann Auslands-BAföG zunächst für ein Jahr, längstens für fünf Semester beantragt werden. Je nach Zielland sind unterschiedliche Ämter für Ausbildungsförderung zuständig, die meist bei den Studentenwerken angesiedelt sind.

Gemäß Angaben des für das BAföG verantwortlichen Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhielten im Jahr 2005 rund 13.000 Studierende Auslands-BAföG für ein Studium in einem EU-Mitgliedsstaat. In Deutschland erhalten derzeit rund 500.000 Studierende BAföG.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Studentenwerk e.V. Pressestelle Monbijouplatz 11, 10178 Berlin Telefon: (030) 297727-0, Telefax: (030) 297727-99

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