Deutsches Studentenwerk zum Studienfinanzierungsvorschlag der HRK: Einig im Ziel, uneins in der Wahl der Mittel
(Berlin) - Das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der 61 Studentenwerke in Deutschland unterstützt die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in ihrer Forderung, dass Bund und Länder die Hochschulen angesichts der für die nächsten Jahre prognostizierten stark steigenden Studierendenzahlen angemessen ausstatten müssen. Wenn die Zahl der Studierenden tatsächlich von heute zwei Millionen auf 2,7 Millionen bis zum Jahr 2012 ansteigt, dann sind wir mit den Hochschulrektoren klar einer Meinung: Bund und Länder sind gefordert, in einer gemeinsamen Anstrengung die Hochschulen ausreichend zu finanzieren, erklärt DSW-Präsident Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens. Gleichzeitig bezeichnet Rinkens die heute in Berlin vorgestellten Vorschläge der HRK zu einer Reform der Studienfinanzierung als widersprüchlich. Für Rinkens gehen die Empfehlungen der HRK, wonach ausnahmslos alle Studierenden Studiengebühren entrichten sollen, einseitig zu Lasten der Studierenden und ihrer Eltern.
Laut Hochschulrektorenkonferenz beträgt die institutionelle Hochschulfinanzierung (Bund, Länder, Forschungsaufträge) 20 Milliarden Euro jährlich, ebenso wie die individuelle Finanzierung des Lebensunterhalts der Studierenden. Die HRK schlägt nun vor, auch die Individuen müssten zur institutionellen Finanzierung beitragen in Form von Studiengebühren. DSW-Präsident Rinkens zieht aus den Zahlen einen anderen Schluss: Schon heute tragen die Studierenden und ihre unterhaltspflichtigen Eltern die Hälfte der Kosten. Der Studienfinanzierungsvorschlag der HRK insgesamt läuft darauf hinaus, dass der Finanzierungsanteil der Familien kräftig erhöht wird und die Verschuldungsgefahr wächst. Das halten wir für bildungs- und sozialpolitisch falsch; besser wäre es, die Familien zu entlasten und den staatlichen Anteil zu erhöhen.
Rinkens hält das HRK-Papier insgesamt für widersprüchlich. Er erinnert daran, dass laut aktueller DSW-Sozialerhebung 27 Prozent der Studierenden nur über monatliche Einnahmen bis zu 600 Euro verfügen, weitere 6 Prozent der Studierenden Kinder versorgen müssen und 2 Prozent der Studierenden behindert sind. Von ihnen Studiengebühren zu verlangen und ihnen im Gegenzug lediglich bisher nicht existierende! aktive Studienförderung bzw. besondere staatliche Förderung oder Stipendien in Aussicht zu stellen, entspricht nicht der vom Bundesverfassungsgericht geforderten sozialen Verantwortung, sagt Rinkens. Widersprüchlich sei auch die HRK-Position zu Studienkrediten: Die HRK plädiert einerseits für einen Wettbewerb der Finanzierungsinstitute, andererseits sollen die Darlehen aber staatlich subventioniert werden, damit sie allen Studierenden bundesweit und ohne Einschränkung ihrer Mobilität zur Verfügung stehen. Dann kann der Staat die Hochschulen auch gleich unmittelbar finanzieren, so Rinkens.
Rinkens begrüßt hingegen ausdrücklich, dass die Hochschulrektorenkonferenz genauso wie das Deutsche Studentenwerk die hohe soziale Selektivität im deutschen Hochschulsystem beklagt und sich dafür einsetzen will, die Studierquote nachhaltig zu steigern. Im Ziel sind wir uns mit den Hochschulrektoren einig, resümiert der DSW-Präsident, in der Wahl der Mittel allerdings nicht. Das Deutsche Studentenwerk plädiere insbesondere dafür, die staatliche Studienfinanzierung über das BAföG auszubauen. Rinkens: Das ist der bessere Weg, als die Studierenden und ihre Eltern noch stärker zu belasten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Studentenwerk e.V.
Pressestelle
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