DGVP fordert strengere Zulassungsverfahren und verbesserte Chancen auf Schadensersatz
(Heppenheim) - Die vorgesehene Gesetzesänderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften begrüßt die DGVP als längst fälligen richtigen Schritt, soweit sie die Schutzrechte des Patienten verstärkt und seine Rechtsstellung nach Schädigung durch Beweiserleichterung und Schmerzensgeldansprüche verbessert.
Dies allein hält die Versicherten- und Patientenvertretung jedoch nicht für ausreichend, um den Patienten die Sicherheit zu geben, dass Medikamente ihnen nicht schaden statt zu helfen. "Der Schutz der Patienten muss bei der Zulassung von Arzneimitteln und in der ersten Zeit ihrer breiteren Anwendung mehr im Mittelpunkt stehen als bisher", unterstreicht DGVP-Chef Ekkehard Bahlo. So sind wirksamere Frühwarnsysteme bei Anzeichen von schädlichen Wirkungen zu etablieren. Überlegungen, Zulassungsverfahren zu beschleunigen, sind sehr kritisch zu prüfen.
Als deutlicher Mangel habe sich nach der jetzt erfolgten Rücknahme zweier Cholesterinsenker auch gezeigt, dass neue Wirkstoffe nicht auf Wechselwirkungen mit der ganzen Vielzahl der in der Medizin eingesetzten Substanzen untersucht werden können. Derartige Prüfungen vor der Zulassung bezögen sich stets nur auf ausgewählte Stoffe. Deshalb sei nie auszuschließen, dass durch gleichzeitige Einnahme verschiedener Medikamente "gefährliche Cocktails" entstehen, warnt die Versichertenvertretung.
Sie weist alle diejenigen, die Medikamente einnehmen müssen, darauf hin, den Umgang damit nicht zu leicht zu nehmen. Die DGVP rät von einer beliebigen Selbstmedikation ohne jede ärztliche Kontrolle ab und fordert die Patienten auf, dem Arzt, der ein Medikament verordnet, mitzuteilen, welche anderen Arzneimittel sie bereits nehmen. Die unkoordinierte Einnahme verschiedenster Mittel berge erhebliche Gesundheitsgefahren. Notwenig sei aber auch eine verständliche Information der Bürger über mögliche Risiken der Arzneimittel. Das immer nochverbreitete "Fachchinesisch" in den Beipackzetteln der Medikamentenschachteln erfülle diesen Zweck nicht. Industrie, Ärzte und Apotheker seien gefordert, dieser Informationspflicht verstärkt nach zu kommen.
Eine weitere Forderung der DGVP gilt der Verbesserung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich. Bei der Bedeutung der pharmakologischen Zusammenhänge und Wirkungsweisen in der Medizin sei es nicht nachvollziehbar, dass trotz aller Forderungen von Sachkennern das Fach "Pharmakologie" in der Ärzteausbildung nur einen verschwindend geringen Raum einnehme. Die für die Qualität ärztlichen Handelns zuständigen Ärztekammern und ihre Aufsichtsbehörden, also die zuständigen Ministerien, müssten in der ärztlichen Fortbildung wesentlich mehr Wert und Verpflichtung auf diese Thematik legen, sagte Bahlo.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP)
Postfach 12 41
64630 Heppenheim
Telefon: 06252/910744
Telefax: 06252/910745