Pressemitteilung | k.A.

DGVP rät auf Qualität der Pflegedienste zu achten - geprüfte Dienste im Internet

(Heppenheim) - Auf die Qualität des Pflegedienstes zu achten, empfiehlt die DGVP. Sie weist auf ihren Internet-Seiten unter der Adresse www.dgvp.de/pflege.htm bundesweit auf Pflegedienste hin, die sich freiwillig einer Qualitätskontrolle durch das Institut für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen GmbH, einer gemeinnützigen Gesellschaft, unterzogen haben.

Das Institut wird von der Versichertenvertretung gemeinsam mit dem Bundesverband der Allgemeinärzte (BDA) und dem Arbeitgeberverband der privaten Pflegedienste (ABVP) getragen und soll durch die Kontrollen der Pflegeleistungen der Pflegedienste zu einer qualitätsorientierten, fürsorglichen Versorgung der Pflegebedürftigen beitragen.

Zu den Kriterien der Prüfung gehören die Ausbildung des Pflegepersonals ebenso wie dessen Teilnahme an Weiterbildungen, um auf dem neusten Stand des Wissens zu bleiben. Zur Beurteilung der Qualität des Pflegedienstes wird die Erreichbarkeit des Dienstes rund um die Uhr ebenso geprüft wie die Verständlichkeit der Pflegedokumentation und die Klarheit des Pflegevertrages.
"Die Qualität der Pflegedienste ist im Bundesgebiet sehr unterschiedlich. Pflege muss aber mehr sein als Abfertigung der Patienten", stellte DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo fest. "Von daher soll den Familien Sicherheit gegeben werden, dass Pflegebedürftige von einem geprüften Dienst betreut werden, der sich jederzeit in die Karten schauen und seine Leistungen kontrollieren lässt".
Das Institut für Qualitätssicherung hat in den letzten beiden Jahren über 100 Pflegedienste mit einem Qualitätssiegel ausgezeichnet. Diese Dienste gewährleisten eine bestmögliche Versorgung der pflegebedürftigen Menschen, die zudem in enger Abstimmung mit dem Hausarzt erfolgt.

Im Faltblatt "Pflegedienste - 10 Tipps zur richtigen Auswahl" gibt die DGVP Patienten und ihren Angehörigen Hinweise, worauf sie bei der Auswahl eines Pflegedienstes achten sollten. Neben der Ausbildung der Pfleger und Pflegerinnen gehört dazu auch, sicher zu stellen, dass der Pflegedienst einen mit dem Hausarzt abgestimmten Pflegeplan erstellt und auf die individuelle Lage des Patienten eingeht.

Das Faltblatt ist gegen eine mit 1,10 Mark frankierten Rückumschlag sowie zusätzlich zwei Mark in Briefmarken bei der DGVP, Lehrstraße 6, 64646 Heppenheim zu beziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Postfach 12 41 64630 Heppenheim Telefon: 06252/910744 Telefax: 06252/910745

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