Pressemitteilung | Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.V. (VDV)

Die Anerkennung der Sachverständigenleistung im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) muss verbessert werden - Das fordert der Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) anlässlich der anstehenden Novellierung dieses Gesetzes

(Wuppertal) - Die erforderlichen umfangreichen Kenntnisse in den Bereichen des Vermessungs- und Geoinformationswesens, Liegenschafts- und Grundstücksrecht, im Bau- und Planungsrecht sowie im Grundstücksbewertungsrecht, gehen im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit weit über die reinen vermessungstech-nischen Sachverhalte hinaus.

VDV Präsident Wilfried Grunau: "Für die gutachterlichen Tätigkeiten im Rah-men des JVEG ist eine Vergütungsstufe zu wählen, die dem umfangreichen Fachwissen Rechnung trägt und eine angemessene Vergütung auszuweist."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.V. (VDV) Pressestelle Weyerbuschweg 23, 42115 Wuppertal Telefon: (0202) 7160579, Telefax: (0202) 7160579

(el)

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