Pressemitteilung | k.A.

Die Betroffenen sollen jetzt die Zeche bezahlen / VdK attestiert Ulla Schmidts Gesetzentwurf klare Schieflage

(Bonn) - „Der von Ulla Schmidt präsentierte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Gesundheitswesens hat eine klare Schieflage“, erklärte der Präsident des Sozialverbandes VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, in Berlin. Lediglich Arbeitgeber sowie junge und gesunde Menschen würden im Zuge der Reform entlastet. „Chronisch Kranke, behinderte und ältere Menschen sollen jetzt die Zeche bezahlen“, kritisierte Hirrlinger.

Sollte die Gesundheitsministerin tatsächlich die Anhebung der Tabaksteuer in drei Stufen vollziehen, dann rücke der anvisierte Beitragssatz von 13 Prozent in weite Ferne. Denn gleichzeitig müsste der Beitragssatz für die private Vorsorge ebenfalls stufenweise gesenkt werden“, gab Hirrlinger zu Bedenken. „Das ist das Minimum an Entgegenkommen, das der VdK von der Politik erwartet.“

Der Sozialverband VdK kritisiert scharf die Abschaffung des Sterbegelds. Außerdem müsste die Regierung entschieden die Forderungen der Arbeitgeber zurückweisen, die Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, stellte der VdK-Präsident klar.

Nach wie vor gelte für den VdK der Grundsatz, dass alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen die durch die Sozialreform entstehenden Lasten tragen müssen. „Nach dem jetzigen Stand sollen aber scheinbar vor allem chronisch Kranke, behinderte und ältere Menschen diese einseitige Schieflage im Gesundheitswesen kompensieren“, kritisierte Hirrlinger.
Die Betroffenen sollen jetzt die Zeche bezahlen
VdK attestiert Ulla Schmidts Gesetzentwurf klare Schieflage
„Der von Ulla Schmidt präsentierte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Gesundheitswesens hat eine klare Schieflage“, erklärte der Präsident des Sozialverbandes VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, in Berlin. Lediglich Arbeitgeber sowie junge und gesunde Menschen würden im Zuge der Reform entlastet. „Chronisch Kranke, behinderte und ältere Menschen sollen jetzt die Zeche bezahlen“, kritisierte Hirrlinger.

Sollte die Gesundheitsministerin tatsächlich die Anhebung der Tabaksteuer in drei Stufen vollziehen, dann rücke der anvisierte Beitragssatz von 13 Prozent in weite Ferne. Denn gleichzeitig müsste der Beitragssatz für die private Vorsorge ebenfalls stufenweise gesenkt werden“, gab Hirrlinger zu Bedenken. „Das ist das Minimum an Entgegenkommen, das der VdK von der Politik erwartet.“

Der Sozialverband VdK kritisiert scharf die Abschaffung des Sterbegelds. Außerdem müsste die Regierung entschieden die Forderungen der Arbeitgeber zurückweisen, die Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, stellte der VdK-Präsident klar.

Nach wie vor gelte für den VdK der Grundsatz, dass alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen die durch die Sozialreform entstehenden Lasten tragen müssen. „Nach dem jetzigen Stand sollen aber scheinbar vor allem chronisch Kranke, behinderte und ältere Menschen diese einseitige Schieflage im Gesundheitswesen kompensieren“, kritisierte Hirrlinger.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e. V. Wurzerstr. 4 a, 53175 Bonn Telefon: 0228/820930, Telefax: 0228/8209343

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