Pressemitteilung | Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle
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Die Menge macht es nicht! Auf den richtigen Personalmix kommt es an!

(Essen) - Der GKV-Spitzenverband hat das Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen beendet. Ergebnis: Starre Vorgaben verbessern weder die Versorgungsqualität noch die Mitarbeiterzufriedenheit. Vielmehr fördern einrichtungsbezogene, individuelle Personalkonzepte die Qualität der Pflege und verbessern gleichsam das Betriebsklima.

Aus diesem Grund begrüßt der bad e.V. auch die Entscheidung des Gesetzgebers, die Regelungen nach § 113c SGB XI zu flexibilisieren.

„Ursprünglich sollten die Ergebnisse des Modellprojekts verbindlich werden für alle Pflegeheime. Gemeinsam haben die Leistungserbringern gefordert, die Regelung flexibel zu halten. Der Gesetzgeber ist dem gefolgt und hat richtigerweise erkannt, dass nur individuelle Lösungen zum Ziel führen können. Dies ist nun mit dem Abschlussbericht bestätigt worden“, betont Kathrin Mangold, Syndikusrechtsanwältin und Koordinatorin des bad-Fachbereichs Vollstationär beim bad e.V.

Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e.V. und Inhaber einer stationären Einrichtung fühlt sich bestätigt: „Das Modellprojekt zu § 113c SGB XI zeigt uns, dass wir uns abwenden müssen von starren Personalvorgaben. Vielmehr sind wir angehalten, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, individuelle Personalkonzepte zu entwickeln, die sich an realer Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeitenden orientieren. Dadurch werden Aufgaben und Kompetenzanforderungen in stationären Pflegeeinrichtungen deutlich besser abgebildet als durch starre Quoten.“

Belegung von stationären Einrichtungen

Gleichzeitig gibt Mangold zu bedenken, dass weitere Probleme in der stationären Pflege dringend einer zukunfsfähigen Lösung bedürfen:
„Für den bad e.V. ist es von zentraler Bedeutung, dass vollstationäre Einrichtungen trotz begrenzter Personalressourcen Vollauslastung erreichen können. Wo dies aufgrund regionaler Personalengpässe nicht möglich ist, müssen gesetzliche Ausnahmeregelungen eine größtmögliche Auslastung sicherstellen oder Pflegesätze ermöglichen, die auch bei geringerer Belegung wirtschaftlich tragfähig sind. Nur mit klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen kann eine qualitativ hochwertige Versorgung in der vollstationären Pflege langfristig gesichert und wirtschaftlich betrieben werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle, Zweigertstr. 50, 45130 Essen, Telefon: 0201 354001

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