Die Weinbaubetriebe leisten ihren Beitrag, jetzt ist die Politik am Zug
(Mainz) - In einem stark umkämpften Weinmarkt mit zunehmendem Wettbewerbsdruck sowohl im Inland auch als auch im Export ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Marktanteil und die Sichtbarkeit der hier produzierten Weine gesteigert wird. Die Präsidenten der Weinbauverbände Rheinhessen, Jens Göhring, und Pfalz, Reinhold Hörner, halten daher die Entscheidung des Landtages, erstmals seit 30 Jahren die rebflächenbezogene Abgabe für die Absatzförderung von rheinland-pfälzischen Weinen anzupassen, für richtig. „Die Anbaugebiete im Land stehen in Konkurrenz zu Weinregionen in ganz Europa und darüber hinaus. Wenn wir uns behaupten wollen, brauchen wir eine Stärkung der Gebietsweinwerbungen und ihrer Werbemaßnahmen, um noch vorhandene Potentiale in der Vermarktung, insbesondere auf den heimischen Märkten, stärker auszuschöpfen.“
Gerade mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen bei der Vermarktung der Weine ist die Erhöhung der Abgabe ein wichtiger Baustein: „Investitionen ins Weinmarketing sind Investitionen in die Zukunft, von denen die gesamte Branche profitiert. Wir wollen zeigen, dass die Winzerinnen und Winzer hier mit Leidenschaft großartige, vielfältige Weine produzieren!“ Dies gilt nicht zuletzt für den Absatz in den Lebensmitteleinzelhandel als wichtigste Vertriebsschiene für die auf Fasswein spezialisierten Betriebe.
Mit der Erhöhung der Weinwerbeabgabe erbringen die Betriebe – trotz angespannter Lage – ihren Beitrag um dem Absatzrückgang zu begegnen. Jetzt ist die Politik am Zug. Die Weinbauverbände fordern weiterhin einen europaweiten vollständigen Anbaustopp und größere Flexibilität bei der Verwendung von EU-Mitteln für den Weinbau. Diese müssen nicht nur ohne Einschränkung zwischen den Förderprogrammen, sondern auch auf die folgenden Jahre übertragen werden können, vor allem zur Unterstützung von Marketingaktivitäten jeglicher Art. Darüber hinaus ist die Einführung einer sogenannten Rotationsbrache, bei der die Rodung von Weinbergen mit honorierten Biodiversitätsleistungen kombiniert werden würde, unverändert ein sinnvolles Instrument, um das Produktionspotential zu verringern.
Hintergrund: Gemäß Absatzförderungsgesetz Wein (AbföG Wein) wird von den Eigentümern bzw. Bewirtschaftern der rheinland-pfälzischen Rebfläche eine Abgabe zur besonderen Förderung des in Rheinland-Pfalz erzeugten Weines erhoben. Diese Gelder stehen den Gebietsweinwerbungen (wie z.B. Rheinhessenwein e.V. und Pfalzwein e.V.) für Marketingaktivitäten zur Verfügung. Die Abgabe lag seit 1995 an der Mosel bei 0,87 EUR pro Ar, in den restlichen Anbaugebieten bei 0,77 EUR pro Ar. Der Landtag hat diese Abgabe nun einheitlich auf 1 EUR pro Ar, gültig ab dem 01.01.2026, angehoben.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP), Weberstr. 9, 55130 Mainz, Telefon: 06131 62051