Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Dienstleistungspaket der EU-Kommission: Die Subsidiaritätsrügen aus Deutschland, Frankreich und Österreich sind ein starkes politisches Signal

(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt die Subsidiaritätsrügen aus Deutschland, Frankreich und Österreich gegen das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Dienstleistungspaket. Nach den sehr weitgehenden Vorschlägen der Kommission sollen die Mitgliedstaaten unter anderem dazu verpflichtet werden, vor dem Erlass neuer beruflicher Regelungen oder deren Änderung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach einem detailliert vorgegebenen Prüfschema durchzuführen.

Nach Auffassung der BStBK verstößt der EU-Vorschlag gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil er die höchstrichterlich verbriefte Entscheidungsprärogative der Mitgliedstaaten faktisch zunichtemacht. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Kommission kein milderes Mittel in Erwägung ziehe, um den Binnenmarkt anzutreiben. Außerdem kritisiert die BStBK, dass die kumulativen Auswirkungen in Verbindung mit dem Vorschlag zum Notifizierungsverfahren nicht berücksichtigt würden. BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger: "Die geplante Verhältnismäßigkeitsprüfung rüttelt an den Fundamenten des Berufsstands der Steuerberater, da sie die Vorbehaltsaufgaben, den Titelschutz, die obligatorische Kammermitgliedschaft und die Kapitalbindung auf den Prüfstand stellt. Diesem Vorhaben treten wir entschieden entgegen."

Für die BStBK sind gerade die Vorbehaltsaufgaben ein Garant für Verbraucherschutz und Bürokratieentlastung. Denn nur wer die anspruchsvolle Prüfung zum Steuerberater bestanden hat, erhält seine Zulassung und darf z. B. die Einrichtung der Buchführung (Finanz- und Lohnbuchhaltung), Erstellung von Umsatzsteuervor-anmeldungen, Vorbereitung und Mitwirkung bei Jahresabschlussarbeiten für Mandanten wahrnehmen. Davon profitieren Verbraucher und Bürokratie gleichermaßen, denn eine kompetente Beratung und ordnungsgemäße Umsetzung sind gesichert.

Gemäß den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlägen zum Notifizierungsverfahren könnte sie einem Mitgliedstaat letztlich untersagen, eine beabsichtigte Regelung zu erlassen. Riedlinger: "Die Subsidiaritätsrügen aus Deutschland, Frankreich und Österreich sind ein deutliches Signal an die Brüsseler Gesetzgeber, dass die Kommission mit ihren Vorschlägen weit über das Ziel hinausschießt. Dem nationalen Gesetzgeber wäre de facto die Gesetzgebungszuständigkeit für das Berufsrecht entzogen. Eingriffe in die Rechtssetzungs- und Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten von einer solchen Intensität sind nicht vertretbar und entschieden abzulehnen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Minou Khodaverdi, Leiterin, Presse und Kommunikation Behrenstr. 42, 10117 Berlin Telefon: (030) 240087-0, Fax: (030) 240087-99

(cl)

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