Pressemitteilung | Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI)

Directors´ Dealings: Transparenz für Eigengeschäfte von Führungskräften

(Frankfurt am Main) - Seit wenigen Monaten müssen Vorstände und Aufsichtsräte Transaktionen mit Wertpapieren der eigenen Gesellschaft (Directors´ Dealings) melden. Aufgrund ihrer internen Unternehmenskenntnisse werden entsprechende Geschäfte in der Öffentlichkeit mit erhöhter Sensibilität betrachtet. Wie international üblich, wurden insbesondere auch im Hinblick auf einige heimliche Verkäufe am Neuen Markt Meldepflichten in das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz, den Deutschen Corporate Governance Kodex und den Entwurf der europäischen Marktmissbrauchsrichtlinie aufgenommen.

Bei den teilweise widersprüchlichen Normen bestehen jedoch noch erhebliche Anwendungs- und Auslegungsprobleme, die die Praxis belasten. Nach empirischen Untersuchungen des Deutschen Aktieninstituts erfolgen die eigentlich „unverzüglich“ abzugebenden Meldungen in weniger als der Hälfte der Fälle in den ersten drei Tagen nach dem Geschäft. Positiv fallen die Neue-Markt-Unternehmen auf, die fast doppelt so schnell wie die DAX-Gesellschaften meldeten, da ihnen solche Bestimmungen durch das Regelwerk der Börse bereits seit März 2001 vertraut sind. Aufsichtsräte benötigten im Schnitt mehr als vier Tage länger für die Publikation ihrer Transaktionen als ihre Vorstandskollegen.

„Viele Unternehmen haben bei der Einhaltung der neuen Bestimmungen noch Anlaufschwierigkeiten“, erklärte Prof. Dr. Rüdiger von Rosen, Leiter des Deutschen Aktieninstituts (DAI), „dies kann allerdings angesichts des ungewohnten Verfahrens und zahlreicher weiterhin umstrittener rechtlicher Fragen nicht überraschen. Die Emittenten brauchen hier klare Vorgaben. Es fällt aber positiv auf, dass die Führungskräfte trotz eines schwierigen Börsenumfelds mit einem Anteil der Käufe von 76,5 % an allen Geschäften ein eindeutiges Vertrauenssignal gesetzt haben.“

Das DAI hat diese Entwicklungen zum Anlass genommen, ein Studie zum Thema „Directors´ Dealings - Eine juristische und empirische Analyse des Handels von Organmitgliedern mit Aktien des eigenen Unternehmens“ zu veröffentlichen, die neben einer Betrachtung der Rechtslage auch Handlungsempfehlungen für die Emittenten und Änderungsvorschläge für die Legislative enthält.

Die als Band 19 der Studienreihe des DAI erschienene Untersuchung kann im Bereich http://www.dai.de/dai_publikationen (Studien 2002) kostenlos von der Internetseite heruntergeladen oder gegen einen Kostenbeitrag in der gedruckten Version bestellt werden. Zum gleichen Thema veranstaltet das DAI am 28. November ein Seminar: http://www.dai.de/internet/dai/dai-2-0.nsf/dai_veranstaltungen.htm

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI) Börsenplatz 5 60313 Frankfurt Telefon: 069/929150 Telefax: 069/9291512

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