DJV sieht in Gema-Urteil Sieg des Urheberrechts
(Berlin) - Als Etappensieg des Urheberrechts bewertet der Deutsche Journalisten-Verband das Urteil des Landgerichts München I im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem KI- Unternehmen OpenAI. Das Gericht hatte am Morgen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke für das Training künstlicher Intelligenz durch OpenAI für unzulässig erklärt (Az. 42 O 14139/24).
Aus Sicht des DJV geht von dem Urteil eine Signalwirkung aus, die auch journalistische Texte umfasst. „Das Training von KI-Modellen ist Diebstahl geistigen Eigentums“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Nach dem Gema-Urteil ist klar, dass das KI-Unternehmen für KI- erzeugte Vervielfältigungen verantwortlich ist und nicht der Nutzer.
Zudem dürfte das KI-System selbst eine Vervielfältigung darstellen, wenn es nachweislich Werkteile oder komplette Werke ausgibt.
Journalistinnen und Journalisten, die gegen KI-Entwickler vorgehen wollen, haben nun eine bessere Rechtsposition.
Als „bedauerlich für die Urheber“ wertet es der DJV-Vorsitzende, dass sich an das Münchner Urteil wahrscheinlich ein langer Instanzenweg anschließen dürfte. Beuster: „Es ist zu hoffen, dass die Mühlen der Justiz schneller mahlen als üblich.“ Sonst stehe zu befürchten, dass der Diebstahl geistigen Eigentums unvermindert weiter gehe, bis ein letztinstanzliches Urteil vorliege.
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Deutscher Journalisten-Verband e. V.
Hendrik Zörner
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Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Geschäftsstelle Bonn, Bennauerstr. 60, 53115 Bonn, Telefon: 0228 20172-0
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