Pressemitteilung | Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

DKSB fordert: Kinderrechte ins Grundgesetz - Jetzt! / Eltern stärken - Kinder stärken für ein besseres Kinder- und Jugendhilferecht

(Leipzig) - Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) fordert die Politik erneut auf, die Kinderrechte endlich verfassungsrechtlich zu verankern. Damit würden alle bestehenden Gesetze auf den Prüfstand gestellt und die Position von Kindern und Jugendlichen endlich allumfänglich gestärkt werden.

"Nicht nur in der vor mehr als 25 Jahren ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch im Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Rechte des Kindes festgeschrieben. Daher ist es umso beschämender, dass die politisch Verantwortlichen in diesem Land die Kinderrechte immer noch nicht allumfänglich im Grundgesetz verankert haben." kritisiert DKSB-Präsident Heinz Hilgers. Die in Deutschland aktuell diskutierten Textvorschläge für das Grundgesetz blieben weit hinter dem geltenden Recht der Europäischen Union zurück, so Hilgers weiter.

Einzelne Bundesländer haben inzwischen selbst gehandelt und die Kinderrechte in die Landesverfassungen mit aufgenommen. Doch es fehlt immer noch an einer bundeseinheitlichen Regelung im Grundgesetz. Nordrhein-Westfalen hat im März einen solchen Entwurf im Bundesrat vorgelegt. "Dieser Schritt ist wichtig, weil damit die Rechtsprechung zu einer stärkeren Berücksichtigung von Kinderinteressen gemäß UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet würde, nicht nur im Familienrecht, sondern auch in den anderen Rechtsbereichen." führt Prof. Dr. Brigitta Goldberg, stellvertretende Vorsitzende DKSB Landesverband Nordrhein-Westfalen aus.

Die aktuellen Beratungen im Bundestag über ein sogenanntes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz begrüßt der DKSB im Grundsatz. "Damit werden die Rechtstellung und der Schutz von Kindern weiter verbessert, wie zum Beispiel mit dem vorbehaltlosen Beratungsanspruch oder der Regelung, notwendige und geeignete Hilfen für Familien bereitzustellen." erläutert Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des DKSB. Allerdings könne nicht allen geplanten Regelungen zugestimmt werden. "Wir sehen zum Beispiel die geplante sehr frühzeitige Perspektivklärung bezüglich der Dauer der Unterbringung von Pflegekindern kritisch, weil daraus Nachteile für die betroffenen Kinder und Familien entstehen könnten."

In den vielen Orts-, Kreis- und Landesverbänden des DKSB werden die Kinderrechte gelebt. "In unserem Kinderbüro in Leipzig stehen die Belange der Kinder im Mittelpunkt. Sie haben dort die Möglichkeit, in der Kindersprechstunde mit Verantwortungsträgern der Stadt ins Gespräch zu kommen und dort ihr Anliegen vorzutragen. Weiterhin werden verschiedene Beteiligungsmaßnahmen angeboten, die sich im Kontext von Stadtentwicklung und -planung bewegen - zum Beispiel: Spielplätze, Freiflächen, Schulen und deren Höfe." so Kristin Drechsler, Geschäftsführerin DKSB Ortsverband Leipzig. Partizipation von Kindern sei hier selbstverständlich.

Dieses Selbstverständnis gehört auch auf die Ebene der Bundesgesetzgebung. "Der DKSB fordert die Bunderegierung dazu auf, das Stückwerk umgehend zu beenden und die Kinderrechte endlich fest und allumfänglichen ins Grundgesetz aufzunehmen. Einen Formulierungsvorschlag haben wir bereits im Jahr 2012 gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte vorgelegt.", so DKSB-Präsident Hilgers.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) Pressestelle Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin Telefon: (030) 214809-0, Fax: (030) 214809-99

(sy)

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