dmmv zum geplanten Anti-Dialer-Gesetz: Existenzgrundlage seriöser Mehrwertdienste-Anbieter gefährdet
(Düsseldorf) - Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. warnt vor einer übereilten gesetzlichen Regelung zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900-Mehrwertdiensterufnummern. Wir begrüßen ausdrücklich die Intention, den Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern einzudämmen. Wir befürchten jedoch, dass das geplante Maßnahmenpaket in seiner pauschalen Form dem eigentlichen Zweck nicht gerecht wird und auch die Existenz seriöser Anbieter gefährdet kommentiert die Leiterin des dmmv-Arbeitskreises Medienpolitik, Friederike Behrends (Bild.T-online.de AG & Co. KG), den Entwurf. Der dmmv erwartet Klarstellungen im Entwurf, die aufgrund der zahlreichen Einwände unumgänglich sind. Zuletzt hatten die betroffenen Verbände so auch der dmmv bei der Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages in der vergangenen Woche Gelegenheit gehabt, ihre Position zum Entwurf vorzubringen.
Der dmmv hält es für absolut erforderlich, den Missbrauch der Rufnummern einzudämmen und damit die Akzeptanz von Mehrwertdiensterufnummern auf Seiten der Verbraucher zu manifestieren. Dennoch ist der Entwurf in dieser Form kontraproduktiv, da die in Aussicht gestellten Maßnahmen auch für seriöse Anbieter einen enormen technischen wie betrieblichen Aufwand bedeuten würden, der sich zudem in den gesetzten Fristen kaum umsetzen lässt so Friederike Behrends weiter. Daher müsse der Entwurf dahingehend verändert werden, dass zwischen missbräuchlichen und seriösen Angeboten klar unterschieden wird. Eine Erfolg versprechende Maßnahme ist nach Expertenmeinung der Aufbau einer zentralen Rufnummern-Datenbank, die Verbrauchern Informationen über entsprechende Anbieter liefert. Mit einer erhöhten Transparenz muss schwarzen Schafen im Bereich der Mehrwertdiensterufnummern deutlich entgegengetreten werden.
Auch im Hinblick auf die Preisansageverpflichtung müssen nach Auffassung des dmmv Unklarheiten beseitigt werden. So müssen die Tarifstrukturen des Mobilfunks bei der Festsetzung der Preisobergrenzen Berücksichtigung finden. Auch ist nicht einzusehen, warum Verbrauchern nicht die Wahl gelassen wird, Verbindungen nach einer Stunde trennen zu können oder nicht so Friederike Behrends weiter. In diesen Punkten darf nach Ansicht des dmmv die Mündigkeit und die Wahlfreiheit der Verbraucher nicht außen vor gelassen werden. Daher ist auch eine pauschale Einbeziehung aller alternativer Rufnummerngassen für die dann die gleiche gesetzlichen Regelungen gelten sollen abzulehnen. Friederike Behrends: Änderungen und Nachbesserungen am Entwurf sollten aber die grundsätzliche Tendenz des Entwurfs erhalten, die Problematik nicht überzuregulieren
Die Stellungnahme des dmmv zum Entwurf finden Sie unter:
>http://www.dmmv.de/shared/data/doc/2100_001_stellungnahme_mehrwertdienste_030519.doc
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Multimedia Verband e.V. (dmmv)
Kaistr. 14, 40221 Düsseldorf
Telefon: 0211/6004560, Telefax: 0211/60045633
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