Doppelbesteuerung bei nachträglich aufgedeckter Gewinnausschüttung soll beseitigt werden
(Berlin) - Das Problem der Doppelbesteuerung bei einer nachträglich aufgedeckten Gewinnausschüttung soll nach dem jetzt vorgelegten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 endlich behoben werden. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt diese Initiative. Sie hatte den Gesetzgeber mehrfach auf diese Gesetzeslücke hingewiesen, die zu einer ungerechten Doppelbelastung für Gesellschaft und Gesellschafter führen kann.
Bislang gilt, dass eine GmbH Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nachzahlen muss, wenn Leistungsvergütungen an Gesellschafter nach Jahren im Rahmen einer Außenprüfung in verdeckte Gewinnausschüttungen umqualifiziert werden. Die umqualifizierten Einkünfte sind bei den Gesellschaftern zwar nach dem Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte steuerpflichtig. Da sie aber bereits voll versteuert wurden und die Einkommensteuerbescheide für die betroffenen Jahre in der Regel schon Bestandskraft haben, kann es in vielen Fällen zu einer Doppelbesteuerung kommen.
Nunmehr ist eine Regelung im Körperschaftsteuergesetz vorgesehen, nach der die Finanzverwaltung die Einkommensteuerbescheide von Gesellschaftern in solchen Fällen berichtigen kann.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Regine Kreitz, Leiterin, Presse und Kommunikation
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799
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