Pressemitteilung | k.A.

Doppelte Bezahlung von Stromnetzen droht

(Essen) – „In den vergangenen Jahren sind der Stromtarifkalkulation in vielen Bundesländern erheblich kürze Abschreibungsdauern zugrunde gelegt worden als in den Verbändevereinbarungen und jetzt auch in den Netzentgeltverordnungen vorgesehen.“ Werden deshalb in Zukunft die Netznutzer Teile der Stromnetze doppelt bezahlen müssen, fragt der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft anlässlich des ersten Treffens des Vermittlungsausschusses vom Bundestag und Bundesrat zum Thema Energierechtsnovelle. Bei seiner Sorge bezieht sich der VIK auf einen Brief des Hessischen Wirtschaftsministers Dr. Rhiel an seine Kolleginnen und Kollegen von Anfang April 2005.

Der Minister schreibt dort weiter: „Der von den Versorgungsunternehmen erzielte Mittelrückfluss müsste demnach bereits deutlich höher gewesen sein als nach den Rechenregeln der Verordnungsentwürfe. Die Restwerte wären also entsprechend niedriger anzusetzen als bisher nach den Verbändevereinbarungen errechnet.“ Und er fährt fort: „Es scheint mir nicht zulässig, die Restwerte nach kalkulatorischen Methoden so großzügig zu bestimmen, als seien die Abschreibungen über die bisherige Lebensdauer der Anlagegüter hinweg stets nur auf der Basis sehr langer Nutzungsdauern berechnet worden. Eine solche Fiktion würde zu einer ungerechtfertigten und kostentreibenden Aufblähung der Restwerte und damit zu sehr hohen Belastungen der Netzentgelte führen.“

Dieser Sachverhalt zwinge dazu – so der VIK –, bei den demnächst geltenden Kalkulations- und Abschreibungsregeln des neuen Energierechts nur die entsprechend niedrigeren Restbuchwerte zu nutzen und keine überhöhten Werte zuzulassen. Ansonsten würden Windfall-Profits bei den Netzbetreibern entstehen. Diesen Sachverhalt habe die Debatte über die Gesetzesnovelle bisher nicht einmal als Problem erkannt. Das müsse sich dringend ändern.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430

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