DPhV bewertet die Zweckentfremdung des Sondervermögens als Vertrauensbruch gegenüber Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften
(Berlin) - Der Deutsche Philologenverband (DPhV) kritisiert die weitgehende Zweckverfehlung der bisher aufgenommenen Kredite aus dem 500 Milliarden-Euro Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Nach Berechnungen des ifo-Instituts fließen 95 Prozent der im Jahr 2025 aufgenommenen Schulden in Höhe von 24,3 Milliarden Euro nicht in zusätzliche Infrastrukturinvestitionen. Statt ausdrücklich versprochene zusätzliche Investitionen auch in Bildungsinfrastruktur und Digitalisierung der Schulen zu sichern, werden Milliardenkredite zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt – zulasten der jungen Generation, die diese Schulden später zurückzahlen muss. Für den DPhV eine bittere Bilanz!
„Dies ist ein Vertrauensbruch gegenüber allen, die auf dieses Sondervermögen gesetzt haben – gegenüber Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften, die auf bessere Lern-, Bildungs- und Arbeitsbedingungen gewartet haben. Und es ist ein Bruch des Generationenvertrags: Die jüngere Generation wird die Schulden zurückzahlen müssen, sieht heute aber kaum Verbesserungen ihrer Schulrealität“, so DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing.
Der kommunale Investitionsstau in Schulgebäuden beläuft sich laut KfW derzeit auf 67,8 Milliarden Euro, was 31 Prozent des gesamten Investitionsstaus ausmacht. Der DPhV hatte bereits im letzten Jahr (hier lag der Investitionsrückstand noch bei 55 Milliarden Euro) gefordert, mindestens 60 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Sanierung und Modernisierung von Schulgebäuden einzusetzen, real floss für Bildung bisher aber nur ein Bruchteil. Auch der Digitalpakt 2.0 mit einem Volumen von rund fünf Milliarden Euro bis 2030 deckt nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs und ist aus Sicht des DPhV in zentralen Punkten – Mittelbindung, Planungssicherheit, Personalfinanzierung – unzureichend ausgestaltet. Lin-Klitzing: „Für unsere Kinder und Lehrkräfte ist es längst an der Zeit, dass Schulen zu würdigen Bildungsräumen werden. Das sind viele nicht. Allein für die Sanierung und den Neubau von Schulen werden aus unserer Sicht mittlerweile mindestens 70 Milliarden Euro gebraucht.“
Es muss daher endlich eine Zweckbindung durchgesetzt werden. Das Grundgesetz (Art. 143h GG) sieht ausdrücklich vor, dass das Sondervermögen nur für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden darf. Dieses Ziel wurde im Jahr 2025 faktisch verfehlt: Investitionsausgaben wurden vom Kernhaushalt in den Sonderhaushalt verschoben, ohne dass es insgesamt zu deutlich mehr öffentlichen Investitionen kam.
Der DPhV fordert, dass die Länderbildungsministerinnen und -minister geschlossen darauf dringen, dass Bildung im Sondervermögen endlich Priorität erhält. Die Mittel aus dem Sondervermögen müssen mit konkreten Haushaltsposten für Schulbau, Schulsanierung, Schulraumausstattung und Digitalisierung an Schulen verbunden sein – und dürfen nicht zur allgemeinen Haushaltssanierung auf Kosten der heute jungen Menschen verwendet werden.
„Wer Milliardenkredite aufnimmt, die unsere Kinder und Enkelkinder zurückzahlen müssen, der muss auch für sie investieren. Bildung ist DIE notwendige Zukunftsinvestition! Das Sondervermögen darf kein Blankoscheck für Haushaltslöcher sein“, mahnt Lin-Klitzing abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Philologenverband e.V. (DPhV), Caroline Franke, Pressesprecher(in), Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin, Telefon: 030 40816781
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