Pressemitteilung | Deutscher Philologenverband e.V. (DPhV)
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DPhV fordert bundesweit gültige Vorabprüfung technischer Systeme vor dem Abitur 2029 inklusive Stresstest

(Berlin) – Der Deutsche Philologenverband (DPhV) fordert eine zentrale Vorabprüfung aller künftig in den zentralen Abiturprüfungen einzusetzenden technischen Systeme einschließlich eines verpflichtenden Stresstests unter prüfungsähnlichen Bedingungen. Diese Prüfung müsse mit anschließender Freigabe durch die Bildungsministerkonferenz (BMK) beziehungsweise das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) oder durch die Dienstherrn in den Ländern erfolgen. Nur so könne sichergestellt werden, dass die erforderlichen digitalen Hilfsmittel rechtssicher, technisch zuverlässig und datenschutzkonform im Abitur eingesetzt werden.

Ab dem Jahr 2029 sollen im Abitur beispielsweise im Fach Mathematik Taschenrechner mit Computer-Algebra-System (CAS) durch ein modulares Mathematiksystem (MMS) ergänzt werden. „Wenn technische Systeme wie digitale Mathematik- oder Simulationsprogramme künftig Teil der zentralen Abiturprüfungen werden, dann liegt die Verantwortung für deren Funktionsfähigkeit und Rechtskonformität eindeutig bei den Bildungsministerinnen und Bildungsministern und nicht bei den einzelnen Schulen“, betont DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing. „Es muss bildungspolitisch gewährleistet werden, dass alle einzusetzenden Systeme einem Stresstest unter realistischen prüfungsähnlichen Bedingungen standhalten, damit zum Zeitpunkt des Einsatzes in den jeweiligen Abiturprüfungen ein fehlerfreies Funktionieren der zentral freigegebenen Systeme garantiert ist.“ Probleme im Abitur gab es 2023 in Nordrhein-Westfalen beim Ausdruck einiger Abiturprüfungen oder in Sachsen mit der Druckfunktion des Simulationsprogramms „Möbius“ im Physikabitur.

Der DPhV lehnt eine Regelung wie in Nordrhein-Westfalen, nach der einzelne Schulen selbst prüfen müssen, ob datenschutzrechtliche und technische Standards eingehalten werden, entschieden ab. „Es ist rechtlich höchst fragwürdig, Schulen die Verantwortung für derart komplexe Prüfverfahren aufzubürden, wenn diese technischen Systeme doch zentral für das Bearbeiten der Abiturprüfungen vorgeschrieben werden “, warnt Lin-Klitzing. „Unklar bleibt auch, wer haftet, wenn durch eine Fehleinschätzung den Abiturientinnen und Abiturienten einer Schule ein Prüfungsnachteil entsteht – bis hin zum Nichtbestehen des Abiturs. “

Der DPhV verweist positiv auf die richtigen Schritte dazu im Land Niedersachsen: Dort schreibt ein Erlass vom 2. November 2020 vor, dass technische Systeme vor ihrem Einsatz vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) geprüft und freigegeben werden müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Philologenverband e.V. (DPhV), Caroline Franke, Pressesprecher(in), Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin, Telefon: 030 40816781

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