Pressemitteilung | Deutsche Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG)

DPRG und CERP verwahren sich entschieden gegen eine pauschale Verunglimpfung des PR-Berufes

(Bonn/München) - Die im Zusammenhang mit der Ablösung des Verteidigungsministers initiierte Debatte über die Seriosität des Public Relations Berufes berührt mehr als 20.000 hochqualifizierte PR-Fachleute in Deutschland und weit über 100.000 in Europa. Die Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG) und der europäische PR-Dachverband CERP (Confédération Européenne des Relations Publiques) sehen sich daher zu folgender Stellungnahme verpflichtet:

- Unkorrekte Zuwendungen an Politiker sind nicht nur nach den Regeln des PR-Berufs verboten, sondern ein Straftatbestand. Davon ist aber im derzeit diskutierten Fall nicht die Rede.

- Die in den Berufsverbänden organisierten PR-Fachleute in Deutschland, Europa und in aller Welt haben sich in international gültigen Kodizes zur korrekten und ehrenhaften Ausübung ihres Berufes verpflichtet. Dabei stehen die Freiheit der Meinungsäußerung und die Unabhängigkeit der Medien im Vordergrund, aber auch das ausdrückliche Verbot von Bestechungen, direkt oder auf Umwegen.

- Über die Einhaltung dieser Kodizes wachen in Deutschland der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), in Europa die entsprechenden Gremien der Mitgliedsorganisationen des europäischen PR-Dachverbandes CERP.

- Ob im "Fall Scharping" unkorrekte Handlungsweisen eines PR-Beraters vorliegen, wird derzeit geprüft.

- Die Medien sind auf die Zusammenarbeit und die Informationen aus den PR-Abteilungen von Parteien, Gewerkschaften, Organisationen, Unternehmen etc. angewiesen, ebenso auf die von PR-Agenturen und -Beratern, die diese Institutionen oder deren PR-Abteilungen unterstützen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Public Relations-Gesellschaft e.V. (DPRG) Sankt Augustiner Str. 21 53225 Bonn Telefon: 0228/9739287 Telefax: 0228/9739289

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