DRB fordert die Selbstverwaltung der Justiz
(Berlin) - Der Deutsche Richterbund hat auf seiner Bundesvertreterversammlung in Potsdam mit überwältigender Mehrheit entschieden, die Selbstverwaltung der Justiz zu fordern. Der Justiz ist die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltteilungsprinzip und nach der im Grundgesetz vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen ist. Die Unabhängigkeit der Justiz wird zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt.
Das Modell, auf dessen Grundlage nun ein Gesetzesvorschlag erarbeitet wird, sieht einen paritätisch aus gewählten Richtern und Staatsanwälten und aus Abgeordneten besetzten Justizwahlausschuss vor, der unter dem Vorsitz des Parlamentspräsidenten für alle Entscheidungen über die Auswahl und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten zuständig sein soll. Daneben soll es einen vom Justizwahlausschuss gewählten Justizverwaltungsrat geben, der in direkter Verantwortung gegenüber dem Parlament die Administration der Justiz übernimmt. Aus der Mitte des Justizverwaltungsrates wird vom Parlament mit 2/3-Mehrheit ein Justizpräsident gewählt, der den Justizverwaltungsrat nach außen vertritt. Die Zuständigkeit für die Erarbeitung von Gesetzen, die die Justiz betreffen, die Juristenausbildung, die Notaraufsicht, die Strafvollstreckung und Gnadensachen verbleiben beim Justizministerium. Der neue Vorsitzende des DRB, Oberstaatsanwalt Christoph Frank: Das Modell des DRB weist nun den konkreten Weg in die Selbstverwaltung der Justiz in Deutschland, die in Europa bereits selbstverständlicher rechtsstaatlicher Standard ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V.
Uta Fölster, Geschäftsführerin
Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525
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