Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

DRB: Sozialbehörden sollen Bedürftigkeit in Prozesskostenhilfe-Verfahren prüfen

(Berlin) - Der DRB begrüßt die am 19. Mai 2006 im Bundesrat beschlossene Initiative, das Verfahren zur Gewährung von Prozesskostenhilfe zu vereinfachen. Der Gesetzentwurf der Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen geht jedoch nicht weit genug, wenn die Bedürftigkeitsprüfung lediglich auf den Rechtspfleger übertragen werden soll. Das wird die Gerichte nicht nennenswert entlasten. Der DRB schlägt vor, in Prozesskostenhilfeverfahren die Bedürftigkeit durch die Sozialbehörden prüfen zu lassen, von denen der Antragsteller bereits Leistungen erhält oder bei denen er solche beantragen kann. Mit der entsprechenden Bescheinigung kann der Antragsteller dann zum Gericht gehen, das nur noch über die Erfolgsaussichten des Rechtsbegehrens entscheidet.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel:

„Die Zahl der Prozesskostenhilfeanträge ist in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Dabei stellt sich insbesondere die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers, also die Frage, ob er die Kosten der Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, als erhebliche Belastung für Antragsteller und Gerichte dar. Viele Kläger oder Beklagte, die in einem Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen, erhalten bereits Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Die für die Prozesskostenhilfe zu prüfende Bedürftigkeit ist den zuständigen Sozialbehörden also in den meisten Fällen bereits bekannt. Sie sind auch besser und effektiver in der Lage, die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu prüfen. Doppelte Prüfungen könnten so vermieden, die Gerichte wirksam entlastet werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. Uta Fölster, Geschäftsführerin Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525

(tr)

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