Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

DRB und BDVR: Besoldung der Richter und Staatsanwälte ungenügend

(Berlin) - Besoldungsexperten des DRB und des BDVR sind unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, dass die Besoldung der Justiz sich nicht mehr im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgegebenen Alimentation hält. Dies wird auch durch ein Gutachten der unabhängigen Unternehmensberatung Kienbaum bestätigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass die Richteralimentation der besonderen Bedeutung des Amtes Rechnung zu tragen hat.

„Dies verlangt verfassungsrechtlich zwingend, dass der Justiz nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Lebensstandards ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist“, erklärte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter Dr. Christoph Heydemann.

Die Angemessenheit der Besoldung und Versorgung ist nach der Rechtsprechung von ganz erheblicher Bedeutung für die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit.

„Gemessen an den verfassungsrechtlichen Vorgaben ist die Alimentation der deutschen Richter seit Jahren nicht mehr ausreichend und daher verfassungswidrig“, so Heydemann.

Die gegenwärtige Situation der Besoldung der Richter und Staatsanwälte ist einerseits durch massive gesetzgeberische Eingriffe in das bisherige Besoldungs- und Versorgungsgefüge zu Lasten der Richter und Staatsanwälte, andererseits durch benachteiligende tatsächliche Entwicklungen gekennzeichnet.

Bei den Sonderzahlungen wurde das Weihnachtsgeld in allen Bundesländern drastisch gekürzt oder sogar gänzlich gestrichen. Das Urlaubsgeld wurde abgeschafft. In den Jahren 2005 und 2006, zum Teil auch noch 2007 sind die Besoldungs- und Versorgungsbezüge überhaupt nicht erhöht worden. Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen wurden schon in den Jahren zuvor reduziert. Die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent führt zu einem weiteren mittelbaren Einkommensverlust, weil sie – anders als bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – nicht durch Beitragsentlastungen an anderer Stelle ausgeglichen wird. Die Aufwendungen für eine aus der Besoldung zu finanzierende beihilfekonforme Krankenversicherung sind zwischen 1993 und 2003 im Schnitt um nahezu 70 Prozent gestiegen. Dieses führte zu einer deutlichen Verringerung des für den sonstigen Unterhalt zur Verfügung stehenden Gehalts. Gleichzeitig sind die anteiligen Beihilfeleistungen gekürzt worden.

„Wir sind von Gehaltsentwicklung in der Privatwirtschaft und in den Großkanzleien abgekoppelt und haben sogar Einkommensverluste hinnehmen müssen. Eine von uns in Auftrag gegebene Gehaltsanalyse durch das unabhängige Beratungsunternehmen Kienbaum hat diese Entwicklung zweifelsfrei belegt“, stellt der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank fest.

Dem Gutachten von Kienbaum liegen Ermittlungen zu Gehaltsdaten von Mitarbeitern in der Privatwirtschaft und in internationalen sowie großen Rechtsanwaltskanzleien zugrunde.

Bei Zugrundelegung der Besoldung des Bundes verdiente ein R1-Richter/Staats­anwalt, 37 Jahre, ohne Kinder, einschließlich aller Sonderzahlungen im Jahr 2002 49.131,59 Euro und im Jahr 2007 47.821,05 Euro. Ein Associate, also ein Rechtsanwalt, der in einer Kanzlei als angestellter Anwalt arbeitet, verdiente im Jahr 2002 zwischen 73.000 und 78.000 Euro und im Jahr 2007 zwischen 79.000 und 85.000 Euro. Juristische Führungskräfte der mittleren Ebene erhielten in einem Unternehmen im Jahr 2002 zwischen 82.000 und 91.000 Euro und im Jahr 2007 zwischen 91.000 und 101.000 Euro.

„Gerade der Abstand zwischen den Bezügen auf der Ebene der Associates bzw. der juristischen Führungskräfte der mittleren Ebene und der richterlichen Eingangsbesoldung bereitet uns große Sorge. Auf dieser Gehaltsebene steigen Berufsanfänger ein, um die der Staat mit der freien Wirtschaft konkurriert. Nur eine erhebliche Anhebung der Besoldung schafft die Voraussetzung, dass die für den Richterdienst erforderlichen besonders qualifizierten Juristen gewonnen werden können“, so Frank.

Legt man die im Kienbaumgutachten ermittelten Werte zugrunde, so stieg das Gesamtentgelt im Zeitraum von 1992 bis 2007 in Anwaltskanzleien bei Seniorpartnern um 51 Prozent, bei Juniorpartnern um 20 Prozent und bei Associates um 42 Prozent. In der Privatwirtschaft stiegen die Gesamtbezüge bei juristischen Führungskräften der oberen Ebene um 44 Prozent, bei juristischen Führungskräften der mittleren Ebene um 31 Prozent und bei juristischen Fachkräften ohne Führungsverantwortung um 44 Prozent. Im gleichen Zeitraum stiegen die Gesamtbezüge der Richtern und Staatsanwälten um nur ca. 20 Prozent.

„Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, die Besoldung der Richter und Staatsanwälte insgesamt unter Einbeziehung eines Inflationsausgleichs für die vergangenen Jahre und unter Anpassung an die Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen außerhalb des öffentlichen Dienstes deutlich zu erhöhen“, so Heydemann und Frank.

Der DRB und der BDVR fordern darüber hinaus, zur Bundeseinheitlichkeit der Richterbesoldung zurückzukehren. Als Folge der Föderalismusreform sind die einzelnen Bundesländer für die Besoldung der Justiz zuständig. Dies hat bereits heute zu völlig unterschiedlichen Entwicklungen bei der Besoldung geführt. Da für die richterliche und staatsanwaltschaftliche Tätigkeit in Deutschland überall gleiche Anforderungen gelten, müssen auch identische Besoldungsstrukturen für sämtliche Richter und Staatsanwälte bestehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB) Pressestelle Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525

(el)

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