Pressemitteilung | Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
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Drei Jahre Kundencharta der DB AG / Entschädigungsregelungen reichen nicht aus - Regierung muss umfassende Fahrgastrechte schaffen

(Berlin) - Heute vor drei Jahren trat die Kundencharta der Deutschen Bahn AG in Kraft. Darin regelte die Bahn erstmals verbindlich Entschädigungsansprüche für ihre Kunden im Falle von Verspätungen und Zugausfällen. Nach Ansicht des Verkehrsclubs Deutschland e.V. (VCD) reichen die dort hinterlegten Regelungen allerdings nicht aus. Um die Qualität des öffentlichen Verkehrs zu verbessern, ihn somit attraktiver zu machen und den Fahrgästen unterwegs mehr Sicherheit zu geben, seien gesetzlich geregelte Fahrgastrechte unerlässlich.

„Mit der Kundencharta hat die Deutsche Bahn AG vor drei Jahren die Rechte ihrer Kunden gestärkt. Das ist nach wie vor ein lobenswerter Schritt", bewertet der VCD-Bundesvorsitzende Michael Gehrmann die Kundencharta aus heutiger Sicht. „Doch die freiwilligen Regelungen sind auf wenige Fälle im Fernverkehr beschränkt. Das genügt in der Praxis längst nicht, denn die künstliche Trennung zwischen Nah- und Fernverkehr existiert für Reisende nicht. Die wollen zuverlässig von A nach B gelangen, egal welche Farbe der Zug hat. Deshalb brauchen wir verbindliche Entschädigungsregelungen für die gesamte Reisekette, unabhängig von einzelnen Verkehrsunternehmen."

Auch die zuletzt von Bundesjustizministerin Zypries vorgelegten Eckpunkte zur Verbesserung der Fahrgastrechte sind nach Ansicht des VCD nicht ausreichend. Zwar sei dort immerhin der Nahverkehr einbezogen, doch fehle weiterhin ein Reglement für die gesamte Reisekette. Auch die Festsetzung einer Verspätungsuntergrenze von 60 Minuten, ab der eine Entschädigung greifen soll, ist für den VCD nicht akzeptabel. „Die meisten Beschwerden, die im Bereich Schienenverkehr in der Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD eingehen, betreffen Verspätungen", weiß Heidi Tischmann, Verkehrsreferentin des VCD. Dabei seien erhebliche Beeinträchtigungen an der Tagesordnung, auch wenn Reisende weniger als eine Stunde verspätet ans Ziel kämen. Der VCD fordert deshalb gestaffelte Entschädigungen ab 30 Minuten Verspätung.

Für die Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen und die Vermittlung in Streitfragen bedarf es aus Sicht des VCD auch künftig einer unabhängigen Einrichtung. Tischmann: „Die von Zypries geplanten Beschwerdestellen bei Eisenbahnaufsichtsbehörden halten wir für praxisfern. Hier können allenfalls Sanktionen gegen Unternehmen erlassen werden. Für die vielen konkreten Einzelfälle muss es eine Verbraucherorganisation mit der nötigen Fachkompetenz geben. Dieses Profil erfüllt die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD in hervorragender Weise."

Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Bundesverband Almut Gaude, Pressesprecherin Kochstr. 27, 10969 Berlin Telefon: (030) 2803510, Telefax: (030) 28035110

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