Pressemitteilung | Ärztekammer Niedersachsen

DRG-Effekte im Krankenhaus - Was ist gesichert? / Qualitätsinitiative untersucht Folgen des neuen Vergütungssystems

(Hannover) - Die Einführung von Fallpauschalen zur Leistungsabrechnung in den Krankenhäusern – die so genannten Diagnosis Related Groups (DRG) – hat vielfach Kritiker auf den Plan gerufen. Unter anderem wird behauptet, Kliniken würden zur Sicherung ihrer Ertragskraft viele Patienten vorzeitig entlassen, deren Pauschalen die Aufwendungen des Hauses nicht mehr deckten.

Zugespitzt wird dabei gern von „blutigen“ Entlassungen gesprochen oder geschrieben.

Um die wirklichen Effekte der DRG-Einführung empirisch belegen zu können, hat jetzt die Qualitätsinitiative (QI), der Niedersächsische Verein zur Förderung der Qualität im Gesundheitswesen e.V., eine breit angelegte Untersuchung über die Auswirkungen dieser Vergütungsform im stationären Sektor eingeleitet. Basis der Analyse, für die ein Förderbetrag von insgesamt 180 000 Euro zur Verfügung steht, ist eine repräsentative Auswahl von 20 Krankenhäusern aller Versorgungsstufen und unterschiedlicher Trägerschaften in Niedersachsen. Das dreistufig angelegte Projekt analysiert die DRG-Effekte auf den Ebenen Krankenhausleitung, Medizincontrolling und DRG-Beauftragte, bezieht allerdings die in die täglichen Versorgungsabläufe eingebundenen Ärzte und Pfleger ebenso ein wie die Patienten und ihre Angehörigen selbst. Hinzu kommen eine Zuweiserbefragung der niedergelassenen Ärzte sowie zahlreiche Experten-Interviews. Der Abschlussbericht soll Ende 2008 vorliegen.

„Bislang gibt es keine belastbaren Daten, die die tatsächlichen oder vermeintlichen Auswirkungen durch Pauschalen belegen. Die wiederholten Behauptungen über so genannte blutige, das heißt zu frühe Entlassungen von Krankenhauspatienten, sind durch ständige Wiederholungen auch nicht realitätsnäher“, begründet der QI-Vorsitzende Dr. med. Gerd Pommer die Projektaufnahme. „Unser Verein wird daher erstmals entsprechendes Zahlenmaterial und Fakten über die tatsächlichen DRG-Effekte auf die Krankenhäuser, die dort tätigen Berufsgruppen und die Qualität der Patientenversorgung liefern.“ Die Erwartungen an das bundesweit einmalige Vorhaben sind hoch. Dr. Brigitte Sens, Leiterin des bei dem Projekt federführenden Zentrums für Qualität und Management im Gesundheitswesen, eine Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen: „Möglicherweise haben DRG als pauschaliertes Entgeltsystem überhaupt keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität, während dafür ganz andere Ursachen wie das geänderte Arbeitszeitgesetz, der Ärztemangel, Umstrukturierungen durch Privatisierung oder Mindestmengenregelungen in frage kommen können.“ Erste Untersuchungsergebnisse deuteten laut Dr. Sens bereits darauf hin, dass die vielfach beschworene „Ökonomisierung“ zum Nachteil für die Patientenversorgung zumindest jetzt noch nicht nachweisbar ist.

Hinweis für die Redaktionen: Weitere Auskünfte erteilt Dr. Brigitte Sens, QI-Geschäftsführung unter Telefon (05 11) 3 80 22 05 oder unter der E-Mail-Adresse brigitte.sens@zq-aekn.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Ärztekammer Niedersachsen Pressestelle Berliner Allee 20, 30175 Hannover Telefon: (0511) 38002, Telefax: (0511) 3802240

(el)

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