Pressemitteilung |

Droht Deutschlands Fondsbranche tatsächlich der schlimmste Skandal seit Jahren?

(Dieburg) - Nach Informationen des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen den Medienfondsanbieter VIP wegen Betrugs in dreistelliger Millionen-Euro-Höhe.

Dem Vernehmen nach verdächtigt die Staatsanwaltschaft München I die Geschäftsleitung, allen voran VIP-Chef Andreas Schmid der Steuerhinterziehung und des Anlegerbetrugs. Der Vorwurf des Betrugs soll sich nach Aussage des Staatsanwalts aus dem Verdacht der Steuerhinterziehung ableiten. Demnach sollen die Anleger um das Agio und die Fondsnebenkosten betrogen worden sein, weil sie ohne die vermeintlich unberechtigt beanspruchten Steuervorteile die Fonds nicht gezeichnet hätten.

Der Knackpunkt sind die Garantien der VIP-Fonds. Bei dem Garantiefonds VIP 4 sollen 115 Prozent des Kommanditkapitals durch Banken abgesichert sein. Je nach Fonds garantierten die VIP-Vertragspartner Dresdner Bank und HypoVereinsbank den Anlegern, nach Ende der Fondslaufzeit im Jahre 2011 und 2014 mindestens das eingezahlte Kommanditkapital zu erstatten - egal wie gut oder schlecht sich das Filmgeschäft der Fonds entwickeln sollte. Die Garantien für die VIP-III-Anleger übernahm die Dresdner Bank, die HypoVereinsbank sprang für die VIP-IV-Investoren in die Bresche

"Die sofort verrechenbaren steuerlichen Verluste sollen die wirtschaftlichen Risiken kompensieren, die den Investments in Filmen innewohnen", ließ sich VIP-Chef Schmid in der WELT zitieren. Dabei haben aber bisher nur wenige Zeichner dieser Fonds ihren Einsatz wieder gesehen.

Wo kein Risiko ist besteht nach Ansicht der Steuerbehörde aber auch kein Anspruch auf Steuervorteile.

Entscheidend ist, dass das Geld der Anleger, die steuerliche Verluste von über 200 Prozent der Bareinlage geltend machen, auch wirklich in die Finanzierung von Filmen geht und nicht wesentliche Teile von vornherein abgezweigt werden und an die Banken fließen, die für die Garantien gerade stehen. Dies genau sei bei VIP geschehen sei, argwöhnen die Ermittlungsbehörden. Aber das ist bislang nur ein Verdacht.

Für die Anlegergelder - wären sie direkt an Banken geflossen, um die Garantien zu unterlegen - könnten also keine steuerlichen Vorteile geltend gemacht werden. Wenn dies aber doch geschah - nach Meinung der Ermittlungsbehörden bei den Fonds VIP 3 und VIP 4 - wäre das ein Fall von Steuerhinterziehung. Und dann wäre nach Meinung der Ermittlungsbehörden auch der Tatbestand des Betrugs erfüllt.

VIP München habe nach Meinung der Ermittler das Geld seiner Anleger aus den Filmfonds VIP-III und VIP-IV gar nicht zu Filmproduktionen eingesetzt. Sie glauben, dass die Gesellschaft das Geld der VIP-III- und VIP-IV-Anleger nie in Filmproduktionen gesteckt, sondern direkt auf Konten zweier Großbanken weitergeleitet hat.

Behält die Staatsanwaltschaft Recht, hätte das für die Investoren der VIP-Fonds-III und -IV fatale Folgen. Ohne unternehmerische Tätigkeit ihrer Fonds können die Investoren ihre Geldanlage nicht wie gewünscht zum Steuern sparen einsetzen. Ohne Filmdreh fallen schließlich keine Kosten an - und diese Verlustzuweisungen nutzen Medienfondsanleger eigentlich, um damit ihre übrigen Einkommen beim Fiskus kleinzurechnen.

Dadurch, dass nach Meinung der Staatsanwaltschaft keine Filme produziert worden sind, fehlt die Grundlage für die gewünschte steuerliche Verlustzuweisung. Betroffene Anleger müssen sich deshalb unter Umständen auf Steuernachforderungen ihres zuständigen Finanzamtes einstellen.

Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Täuschung im Falle der VIP-Garantiefonds III und IV auf Dauer und zur Einkommenserzielung angelegt war, ermitteln sie nun gegen die VIP-Geschäftsleitung und ihre steuerlichen Berater wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Steuerhinterziehung.
In einer Presseerklärung ließ VIP durch seine Rechtsanwälte mitteilen, dass man sämtliche Vorwürfe der ermittelnden Behörden für unzutreffend hält. Das eingesetzte Kapital der Kommanditisten der beiden Fonds VIP3 und VIP4 sollen zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen sein. Außerdem sei es durch Garantien der beiden deutschen Großbanken Dresdner Bank AG beim VIP3 und der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG beim VIP4 abgesichert. Die Garantien zur Zahlung von 100 Prozent des eingesetzten Kommanditkapitals beim VIP3 bzw. von 115 Prozent beim VIP4 sollen demnach schriftlich vorliegen. Das besagte steuerliche Konzept der Schuldübernahme durch Banken liege auch den momentan im Markt befindlichen Medienfonds VIP5 und VIP6 zugrunde. "Aus Verantwortung gegenüber unseren Anlegern möchten wir diesen keinerlei Risiko zumuten. Wir werden beide Fonds mit sofortiger Wirkung aus der Platzierung nehmen, rückabwickeln und den Anlegern die komplett geleisteten Einlagen in voller Höhe zuzüglich Agio zurückbezahlen", so die VIP Anwälte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (BSZ) Groß-Zimmerner-Str. 36 A, 64807 Dieburg Telefon: 06071/823780, Telefax: 06071/23195

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