DSbV Deutscher Spielbankenverband und neue EU-Bargeldobergrenze - wichtiger Schritt im Kampf gegen Geldwäsche
(Duisburg/Potsdam) - Der DSbV Deutscher Spielbankenverband e. V. (DSbV) befürwortet die auf EU-Ebene beschlossene Bargeldobergrenze von 10.000 Euro, die ab Mitte 2027 in allen
Mitgliedstaaten verbindlich gelten wird. „Die neue Regelung ist ein wichtiger Beitrag zur
Bekämpfung von Geldwäsche“, sagt Kerstin Kosanke, Präsidentin des DSbV.
„Geldwäscheprävention ist für unsere Branche kein bürokratisches Thema, sondern eine
Frage der Glaubwürdigkeit", macht Kosanke deutlich. „Wir begrüßen klare Vorgaben – sie
schaffen Rechtssicherheit für Betreiber und Gäste gleichermaßen." Der DSbV ist dazu im
engen Austausch mit dem BupriS e. V., in dem die privaten Spielbanken organisiert sind. Beide
Verbände tauschen sich regelmäßig aus – zuletzt auf der Geldwäsche-Tagung in Duisburg.
„Jetzt geht es vor allem darum zu klären, wie wir die Obergrenze in den Abläufen eines
Spielbank-Betriebs umsetzen. Da geht es um technische Details, aber auch um juristische
Fragen“, erklärt Kerstin Kosanke in Potsdam.
Dass solche Regelungen bereits praktiziert werden, zeigt der Blick ins europäische Ausland:
Griechenland begrenzt Barzahlungen bereits heute auf 500 Euro, Frankreich auf 1.000 Euro.
Quelle und Kontaktadresse:
DSbV e.V. - Deutscher Spielbankenverband, Kerstin Kosanke, Vorstandsvorsitzende(r), Steinstr. 104-106, 14480 Potsdam, Telefon: 0331 64 56 210
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