Pressemitteilung | Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Frankfurt/Main

DSW lässt Versand von täuschenden Formularen für Branchenverzeichnisse gerichtlich untersagen - Urteil des Landgerichts Saarbrücken jetzt rechtskräftig / DSW: Auch bei individualisierten Angebotsformularen genaue Prüfung ratsam

(Bad Homburg) - Auf Antrag des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) hat das Landgericht Saarbrücken jüngst mehrere Angebotsformulare als täuschend eingestuft und deren Versand untersagt (LG Saarbrücken, Urteil vom 13.5.2015, Az. 7 HK O 4/15). Betroffen von dem Versand waren in erster Linie Ärzte und Schornsteinfeger. Diese Entscheidung ist jetzt rechtskräftig geworden.

Der beklagte, aus Eppelborn stammende Versender der Formulare hatte in erster Linie an Ärzte und Schornsteinfeger Angebotsformulare für Eintragungen in Online-Verzeichnisse übermittelt. Diese Online-Verzeichnisse sollten zum einen ein Ärzteregister sein und zum anderen ein Verzeichnis, das dem äußeren Anschein nach Schornsteinfeger betreffen sollte. Beiden Formularen gemeinsam ist die Ausweisung eines Teils der Kontaktdaten des angeschriebenen Unternehmens, die vom Empfänger ergänzt, unterzeichnet und zurückgefaxt werden sollen.

Der DSW, bei dem massenhaft Beschwerden aus der Wirtschaft eingegangen waren, hatte eine Abmahnung wegen irreführender Werbung ausgesprochen. Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben worden war, rief der DSW das Landgericht Saarbrücken an.

Dieses teilte die Auffassung des Schutzverbandes und führt in seiner Entscheidung aus, dass der Werbecharakter der Formulare getarnt sei: Es werde der unzutreffende Eindruck vermittelt, die beworbene Dienstleistung sei bereits bestellt. Dadurch trete nicht nur eine Irreführung, sondern auch eine Verschleierung ein.

Im Übrigen entspreche es allgemeiner Lebenserfahrung, wenn Gewerbetreibende, denen unter Zeitdruck eine Unterschrift abverlangt werde, den Inhalt derartiger Formulare nicht mit der an sich gebotenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nähmen. Wenn bei einer solch flüchtigen Betrachtung der unzutreffende Eindruck eines bestehenden Vertragsverhältnisses entstehe, liege eine Täuschung des angesprochenen Adressatenkreises vor.

RA Peter Solf, Geschäftsführer des DSW: "Bereits die Tatsache, dass gezielt zwei völlig verschiedene Branchen mit einem nahezu identischen Formular behelligt werden, zeigt, dass der Fantasie bei der Schaffung von Anlässen für wertlose Verzeichnisse keine Grenzen gesetzt sind. Ob Schornsteinfeger oder Arzt: Letztlich kann jede Branche über kurz oder lang betroffen sein."

Er empfiehlt Unternehmen, auch bei gezielt auf das eigene Unternehmen zugeschnittenen Angeboten den vertraglichen Inhalt vor Unterschriftsleistung genau zu überprüfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Frankfurt/Main Pressestelle Landgrafenstr. 24b, 61348 Bad Homburg Telefon: (06172) 12150, Fax: (06172) 84422

(sy)

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