Dürfen Navigationsgeräte vor Blitzern warnen? / Unklare Rechtslage verunsichert Autofahrer
(Frankfurt am Main) - Navigationsgeräte mit einer integrierten Blitzer-Warnsoftware sind nicht verboten - diese Meinung vertritt der Verkehrsrechtsexperte des Automobilclub von Deutschland (AvD), Herbert Engelmohr. Damit stellt er sich in der aktuellen Diskussion auf die Seite der Hersteller, die ihre Geräte ab Werk mit diesem nützlichen Tool ausstatten. Streitpunkt ist Absatz 1b des Paragraphen 23 der Straßen-Verkehrs-Ordnung, in dem es wörtlich heißt: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
"Zahlreiche Juristen schließen daraus, dass damit auch Navigationsgeräte gemeint sind, die mit ihrer Software die fest installierten Starenkästen anzeigen", erklärt AvD-Experte Engelmohr das Problem. Allerdings spräche schon die Formulierung "das dafür bestimmt ist" ganz klar gegen die Navis. "Schließlich sind die dazu gedacht, eine gute Zielführung zu garantieren", argumentiert der Jurist. Selbst Gegner der Warnsoftware räumen ein, dass der Paragraph 23 nicht ganz eindeutig ist.
AvD-Verkehrsrechtler Engelmohr hat nichts gegen akustische und optische Warnungen, wenn man sich einem Starenkasten nähert. "Diese Geräte stehen doch an Unfallschwerpunkten, an denen langsames und aufmerksames Fahren besonders gefordert sind. Warum sollte mich das Navi dann nicht auch auf diesen Ort hinweisen und mich an einen sicheren Fahrstil erinnern?" Außerdem warnt die Software vor sämtlichen stationären Radaranlagen und Rotlichtblitzern, unabhängig davon, ob sie zu diesem Zeitpunkt aktiviert sind oder nicht. "So gesehen führt die Warnung zu einer sichereren Fahrweise", die Sorge, dass ein Autofahrer durch sein Navigationsgerät zum Rasen animiert würde, teilt er nicht. "Schließlich werden mobile Radaranlagen von der Software nicht angezeigt."
Darf ein Navi von der Polizei beschlagnahmt werden? Zwar geisterte dieses Schreckensszenario bereits durch die Presse, doch sieht der AvD-Experte dieses Mittel als unverhältnismäßig an. Bei fest installierten Geräten müsste sonst sogar das ganze Auto aus dem Verkehr gezogen werden. "Die Polizei darf nur bei einem begründeten Verdacht das Navigationsgerät und die verwendete Software untersuchen, dafür reicht es nicht aus, dass ein Autofahrer ein Navi besitzt und zur Routenführung einsetzt." Damit weist Herbert Engelmohr auf das nächste Problem hin: "In der Praxis ist es fast unmöglich, einen Verkehrsteilnehmer deswegen zu verwarnen. Sollte trotzdem ein Gerät durch die Ordnungshüter einkassiert werden, kann man hinterher auf juristischem Weg die Sache klären lassen. Ich bin überzeugt, dass das Navi dann auch schnell seinem Besitzer zurückgegeben werden muss."
In Richtung Politik fordert der Automobilclub von Deutschland endlich eine Klärung der Rechtslage. Zahlreiche andere Länder haben dies bereits getan, wenngleich die Gesetze sehr unterschiedlich sind: So ist die Warnung vor stationären Blitzern in den Niederlanden kein Problem, wogegen die Polizei in der Schweiz sogar die Navigationsgeräte konfiszieren darf. Wer also ins Ausland fährt, sollte sich vorher auf jeden Fall über die vor Ort geltenden Bestimmungen informieren.
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