Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag (DLT)
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Duppré: "Nur wo Sparkasse drin ist, darf auch Sparkasse draufstehen" / Landkreise unterstützen Bund und Länder im Namensstreit mit Brüssel

(Frankfurt am Main) - Anlässlich der heutigen (12. September 2006) Präsidiumssitzung des Deutschen Landkreistages (DLT) in Frankfurt am Main haben die Landkreise als Träger der kommunalen Sparkassen Bund und Länder eindringlich aufgefordert, im Streit mit der EU-Kommission um die Verwendung des Namens Sparkasse standhaft zu bleiben. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz): "Die kommunalen Sparkassen sind für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft und die Versorgung aller Bevölkerungsteile mit Finanzdienstleistungen von enormer Bedeutung für die Landkreise. Mit diesen Funktionen und Aufgaben ist ein besonderer Schutz des Namens Sparkasse untrennbar verbunden, der nicht handelbar ist. Sollte eine Fortführung des Markennamens durch einen privaten Erwerber wider Erwarten möglich sein, muss dies unbedingt an strenge Auflagen geknüpft werden. Nur wo Sparkasse drin ist, darf auch Sparkasse draufstehen."

Die EU-Kommision hat das Land Berlin im Zuge des Beihilfeverfahrens zur Rettung der Bankgesellschaft Berlin (jetzt: Landesbank Berlin Holding AG) verpflichtet, sich von seinem entsprechenden Anteil zu trennen. Zwischen Deutschland und der EU-Kommission besteht Streit in der Frage, ob ein privater Erwerber die Bezeichnung "Sparkasse" weiterführen darf oder nicht. Das deutsche Recht verbietet dies (§ 40 KWG).

Duppré dazu: "Die Bezeichnung Sparkasse ist untrennbar mit den Strukturelementen der öffentlichen Trägerschaft und des öffentlichen Auftrags verbunden. Die kommunalen Sparkassen sind keine handelbare Marke, sondern öffentlich-rechtliche Institutionen, die gesetzlich auf das Wohl der Bürger verpflichtet sind. Dazu gehört etwa die Versorgung schwächerer Bevölkerungsteile mit Girokonten und Finanzdienstleistungen. Das von den Privatbanken mitunter geforderte Girokonto für jedermann ist bei den Sparkassen längst Realität."

Der öffentliche Auftrag erschöpfe sich aber nicht in diesen Gemeinwohlverpflichtungen. Wichtiger noch sei die Aufgabe der wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Region: "Die Sparkassen stellen Finanzdienstleistungen für den gewerblichen Mittelstand zur Verfügung und sind bei der Förderung von Wachstumspotenzialen und damit der Entstehung neuer Arbeitsplätze in den Regionen nicht wegzudenken. Gerade das bedeutet der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Wir verfügen insofern in Deutschland über ein sehr effektives und wertvolles Mittel zur regionalen Mobilisierung von Wachstumskräften. Mit der Sparkassenmarke ist damit ein ordnungspolitisches Konzept verbunden, das mit renditeorientierten Shareholdern letztlich nichts gemein hat."

Sollte es wider Erwarten zur Nutzung des Namens "Sparkasse" durch einen Privaten kommen, seien deshalb strenge Auflagen notwendig. "Sichergestellt werden muss insbesondere eine Verpflichtung des Institutes auf die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Region und die Versorgung aller Bevölkerungsteile und des gewerblichen Mittelstandes mit Finanzdienstleistungen. Hauptzweck darf gerade nicht die Gewinnerzielung sein. Hinter diese Linie sollten sich Bund und Länder von der EU-Kommission nicht zurückdrängen lassen!", so der DLT-Präsident.

Den öffentlichen Auftrag der Sparkassen gelte es in jedem Falle zu erhalten, so der Verbandspräsident weiter. "In diesem Zusammenhang unterstützen die Landkreise auch die Absicht des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), den Anteil des Landes Berlin zu erwerben. Dies kann dazu beitragen, einen Markenausverkauf zu verhindern."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, c/o Ulrich-von-Hassell-Haus Daniela Willrodt, Referentin, Pressestelle Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Telefax: (030) 590097-400

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