Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag

Duppré und Ermrich: "Jetzt kommt alles auf die Verteilung an!" / Landkreistag unterbreitet Vorschlag zur Aufteilung der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten in den Ländern

(Berlin) - "Am Ende darf es bei Hartz IV unter den Kommunen zumindest keine Reformverlierer geben", so der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz), nach der heutigen (28. November 2006) Präsidiumssitzung des Verbandes in Wernigerode. Zusammen mit Dr. Michael Ermrich, Landrat des Landkreises Wernigerode und Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, forderte er die Länder auf, in der Frage der Verteilung der 4,3 Mrd. Euro an Bundesmitteln für die Wohnkosten von Hartz IV-Empfängern eine gerechte Lösung zu finden. "Nachdem der Bund 1,5 Mrd. Euro weniger gegeben hat, als versprochen, gesetzlich vorgesehen und rechnerisch nötig ist, kommt es nun darauf an, wie dieses Geld auf die Kommunen in den Ländern verteilt wird."

Bei dem Betrag von 4,3 Mrd. Euro ab 2007 handele es sich um einen Kompromiss. Duppré: "Nach übereinstimmenden Berechnungen von Ländern und Kommunen wäre ein Zuschuss von 5,8 Mrd. Euro nötig gewesen, um den gesetzlichen Auftrag umzusetzen, die Kommunen jährlich um 2,5 Mrd. Euro zu entlasten. Anderslautende Behauptungen sind nicht zutreffend."

Dies heiße aber auch, dass der Bund seine Erwartungen an die Kommunen drosseln müsse. "Der Wunsch des Bundes, die Kommunen könnten 1,5 Mrd. Euro für den Ausbau der Kindertagesbetreuung investieren, kann nicht in Erfüllung gehen, weil sich die Tatsachen geändert haben. Dies bedauern vor allem die Landkreise, die sich nach wie vor ihrer Verantwortung für die Verbesserung der Betreuungssituation bewusst sind, jedoch noch immer unter der kommunalen Finanzkrise zu leiden haben."

Nach Auskunft von Duppré müssen von der Bundesbeteiligung mindestens 3,3 Mrd. Euro darauf verwandt werden, die Mehrbelastungen der Kommunen in den Ländern im Vergleich zur Sozialhilfe auszugleichen. Die restliche Milliarde stünde den Kommunen zur Stärkung ihrer Finanzkraft zur Verfügung. "Dieses Geld darf jedoch nicht nach einer bundeseinheitlichen Quote wie bisher verteilt werden, weil die Kommunen in den Ländern unterschiedlich viel für die Wohnkosten aufwenden müssen und die Entlastungen aus der weggefallenen Sozialhilfe ganz verschieden sind. Stattdessen steht jedem der 439
kommunalen Träger ein Ausgleich seiner individuellen Mehrbelastung durch Hartz IV zu. Der Leitsatz für die Verteilung in den Ländern heißt daher:
Weg von der Quote!"

Nur auf diesem Wege könne es gelingen, innerhalb jedes Bundeslandes eine gerechte Verteilung zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten zu erreichen. "Die jetzige Regelung schert alle Kommunen über einen Kamm, obwohl sich die Entlastungen aus der weggefallenen Sozialhilfe in Stadt und Land sehr unterschiedlich darstellen. Daher erwarten wir von den Ländern, dass sie die Bundesbeteiligung nicht nach einer Quote, sondern orientiert an den Mehrbelastungen durch Hartz IV an die Kommunen im Land weiterleiten. Nur so kann sicher ausgeschlossen werden, dass es unter den Kommunen Reformverlierer gibt."

Schließlich gingen die Verbandspräsidenten auf die Anpassung der Bundesbeteiligung in den kommenden Jahren ein. "Die Fortschreibung der Bundesbeteiligung muss sich an den tatsächlich vor Ort anfallenden Wohnkosten orientieren und darf nicht auf die Zahl der Hartz IV-Haushalte abstellen. Die Situation ist mittlerweile so, dass die Zahl der Haushalte relativ stabil bleibt, die Wohnkosten hingegen noch immer steigen", so Duppré und Ermrich abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, c/o Ulrich-von-Hassell-Haus Daniela Willrodt, Referentin, Pressestelle Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Telefax: (030) 590097-400

(bl)

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