Durchbruch an der DRV-Tariffront / MB erzielt Einigung mit Knappschaft
(Berlin) - In die seit Monaten andauernde Tarifauseinandersetzung mit den Arbeitgebern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kommt Bewegung: Der Marburger Bund vereinbarte nach vertraulich geführten Verhandlungen mit der DRV Knappschaft-Bahn-See (KBS) Eckpunkte eines Tarifvertrages für die Ärztinnen und Ärzte im Sozialmedizinischen Dienst der KBS. Das Tarifergebnis entspricht im Volumen den Tarifen an den Akutkliniken. Der Modellcharakter des ersten arztspezifischen Tarifvertrages für Ärzte im Bereich der Deutschen Rentenversicherung wird auch an der vereinbarten Laufzeit deutlich: Vertragsbeginn ist rückwirkend der 1. Januar 2010, Vertragsende bereits am 30. September 2010. Damit bleibt Zeit für Anpassungen an die Tarifentwicklung im weiteren Verlauf dieses Jahres. Die mit der KBS erzielte Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien. Die Große Tarifkommission des Marburger Bundes wird am kommenden Samstag, 8. Mai, in Dresden über die Annahme des Verhandlungsergebnisses entscheiden.
Auf dem gestrigen (4. Mai 2010) Treffen der Ärztesprecherinnen und Ärztesprecher aus dem Tarifbereich DRV wurde die Tarifeinigung mit viel Zustimmung bedacht. Zugleich äußerten die Ärzte aus den Reha-Kliniken und Sozialmedizinischen Diensten der DRV die Erwartung, dass nun auch die Arbeitgeber der DRV Bund und der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TgDRV) ihre starre Haltung überdenken und nicht länger einer Gesamtlösung des Tarifkonflikts im Wege stehen. "Steter Tropfen höhlt den Stein. Die Hartnäckigkeit der streikenden Ärztinnen und Ärzte beginnt Wirkung zu zeigen. Die KBS hat erkannt, dass ein Tarifkompromiss beiden Seiten gleichermaßen nützt. Die Kolleginnen und Kollegen im Sozialmedizinischen Dienst der Knappschaft sind nicht länger Ärzte zweiter Klasse und werden faktisch mit ihren Kollegen an Akutkliniken gleichgestellt. Zugleich verschaffen sich die Arbeitgeber der KBS einen entscheidenden Vorteil im bundesweiten Wettbewerb um hochqualifizierte gutachterlich tätige Ärzte", kommentierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, die Übereinkunft des MB mit der KBS.
Die anderen Arbeitgeberverbände der Deutschen Rentenversicherung in der Arbeitsgemeinschaft für Tarifangelegenheiten, die DRV Bund und die TgDRV, stünden nun unter Zugzwang. Es sei bemerkenswert, dass die Verhandlungen mit der KBS die ausdrückliche Billigung der beiden anderen Partner in der DRV-Arbeitgebergemeinschaft gefunden hätten. Auch daran könne man erkennen, dass der Streik der DRV-Ärzte die Fronten aufgebrochen habe. "Es liegt jetzt an der DRV Bund und der TgDRV die langwierige Auseinandersetzung zu beenden und dem von der KBS vorgezeichneten Weg zu folgen", sagte Botzlar.
Durch die jetzt getroffene Vereinbarung mit der KBS ist die Mauertaktik der DRV-Arbeitgeberseite gescheitert. Seit Dezember des vergangenen Jahres werden sie zum zweiten Mal bestreikt, nachdem es in diesem mehr als einjährigen Tarifkonflikt zwischenzeitlich schon einmal Gespräche gegeben hatte. Ursprünglich hatten die DRV-Arbeitgeberverbände nur in Verhandlungen über einen arztspezifischen Tarifvertrag für Ärzte an den Reha-Kliniken eintreten wollen und - trotz gegenteiliger Vereinbarungen - die Einbeziehung der Ärzte in den Sozialmedizinischen Diensten der DRV kategorisch abgelehnt. Lediglich die KBS signalisierte frühzeitig Bereitschaft, nach einem Abschluss für die Reha-Kliniken Verhandlungen für den Sozialmedizinischen Dienst führen zu wollen.
Die Ärztinnen und Ärzte im Sozialmedizinischen Dienst überprüfen in der DRV-Verwaltung Anträge auf Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente. Die Reha-Ärzte der DRV versorgen in den bundesweit rund 100 Reha-Kliniken jährlich etwa 900.000 Patienten mit schweren und chronischen Erkrankungen.
Die Arbeit der Ärzte im Sozialmedizinischen Dienst setzt ein komplexes, interdisziplinäres Fachwissen und klinische Erfahrung voraus. Mit hohem Verantwortungsbewusstsein sowohl in medizinischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht nehmen sie sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen vor, die eine wesentliche Grundlage bei der Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Sozialleistungen darstellen. In den Verwaltungen der DRV überprüfen die Ärzte pro Jahr rund 1,5 Mio. Anträge auf medizinische Rehabilitation.
In den Reha-Kliniken und Sozialmedizinischen Diensten der Deutschen Rentenversicherung arbeiten insgesamt rund 1.900 Ärztinnen und Ärzte.
Weitere Informationen zum Tarifbereich DRV unter http://www.marburger-bund.de/marburgerbund/bundesverband/unsere_themen/tarifpolitik/drv/index.php.
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