Durchbruch bei Fahrzeugdaten: EU-Reform stärkt freien Wettbewerb im Kfz-Service
(Berlin) - Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bewertet die Überarbeitung von Anhang X der europäischen Typgenehmigungsvorschriften als entscheidenden Fortschritt für Wettbewerb und Datenzugang im Aftermarket – und als Ergebnis eines langen, beharrlichen Einsatzes für faire Marktbedingungen. Die Europäische Kommission trägt damit der rasanten Entwicklung hin zu softwaregetriebenen Fahrzeugen Rechnung.
„Mit der Überarbeitung von Anhang X ist ein entscheidender Schritt gelungen, um den fairen Wettbewerb im Kfz-Service-Markt auch im Zeitalter softwaregetriebener Fahrzeuge zu sichern“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Der diskriminierungsfreie Zugang zu Fahrzeugdaten ist die Grundlage für funktionierenden Wettbewerb – und damit letztlich auch für bezahlbare Mobilität.“
Moderner Ordnungsrahmen für den Datenzugang
Im Kern schafft die Reform der EU Kommission einen zukunftsfesten Rahmen für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) sowie On-Board-Diagnosedaten (OBD). Die Vorgaben gelten nun konsequent antriebsunabhängig und werden auf aktuelle Normen gestützt. Gleichzeitig weitet die EU die Informationspflichten der Hersteller deutlich aus – von präzisen Diagnose- und Softwaredaten bis hin zu Kalibrierungsinformationen für moderne Assistenzsysteme und spezifischen Anforderungen im Umgang mit Hochvoltbatterien.
„Die Realität in den Werkstätten hat sich längst verändert. Moderne Fahrzeuge sind hochkomplexe, digital gesteuerte Systeme. Ohne präzise Daten, Softwarezugang und Kalibrierungsinformationen ist eine fachgerechte Reparatur schlicht nicht mehr möglich“, betont Peckruhn. „Die neuen Vorgaben schaffen hier endlich die notwendige Klarheit.“
Mehr Datenqualität, offene Schnittstellen
Ein besonderer Fokus liegt auf der Qualität und Nutzbarkeit der Daten: Künftig müssen diese in maschinenlesbarer Form, in derselben Detailtiefe wie herstellerinterne Informationen und über standardisierte Schnittstellen bereitgestellt werden. Auch bei Softwarezugang, Neuprogrammierung von Steuergeräten und Teileaktivierung stärkt die Verordnung gezielt offene, nicht-proprietäre Lösungen – ein wesentlicher Hebel für fairen Wettbewerb im Markt.
„Entscheidend wird sein, dass die neuen Cybersicherheitsanforderungen nicht als Vorwand genutzt werden, um den Zugang faktisch wieder einzuschränken. Hier werden wir sehr genau hinschauen und uns aktiv in die Ausgestaltung einbringen“, so Peckruhn.
OBD-Forum: Umsetzung aktiv mitgestalten
Flankiert wird die Reform durch die Einrichtung eines OBD-Forums, das die weitere Ausgestaltung begleiten soll. Der ZDK wird sich hier gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband Automotive Mobility Europe (AME) aktiv einbringen.
„Dass das OBD-Forum jetzt kommt, ist ein großer Erfolg unserer verbandspolitischen Arbeit“, betont Peckruhn. „Wir werden dort mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Interessen der fabrikatsgebundenen und freien Werkstätten angemessen berücksichtigt werden.“
Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft, dabei wird der ZDK die Umsetzung eng begleiten und praxisnahe Leitfäden entwickeln. „Unser Ziel ist klar: Auch in Zukunft müssen unabhängige Werkstätten in der Lage sein, Fahrzeuge aller Marken vollständig, sicher und wirtschaftlich zu warten und zu reparieren“, resümiert Peckruhn. „Dafür werden wir uns weiterhin mit voller Kraft einsetzen."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Hauptstadtbüro, Andreas Cremer, Pressesprecher(in), Markgrafenstr. 35, 10117 Berlin, Telefon: 030 2510387
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