Pressemitteilung | k.A.

Durchbruch beim Energiewirtschaftsgesetz

(Essen) – „Industrielle und gewerbliche Energiekunden haben mit dem nun erzielten Durchbruch beim neuen Energiewirtschaftsgesetz eine echte Chance auf Wettbewerb bei Strom und Erdgas“, so Dr. Alfred Richmann, Geschäftsführer des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft. Ein Erdgaskunde müsse zukünftig nur noch zwei Verträge abschließen, einen am Ein- und einen am Ausspeisepunkt. Alles andere dazwischen müssten die Netzbetreiber im Wege verstärkter Kooperationen erledigen. Dies sei eine wesentliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Gesetzesformulierung, bei der jeweils Verträge mit allen Netzbetreibern, die zwischen Ein- und Ausspeisung liegen, hätten ausgehandelt werden müssen. Das sei der Durchbruch zu einem bundesweit funktions- und börsenfähigen Entry-Exit-Netzzugangskonzept.

Außerdem gelte zukünftig das Prinzip der Kostenwälzung auch bei den Gasnetzen. Wie bei den Stromnetzen längst üblich, müssten zukünftig auch die Gasnetzbetreiber bei der Ermittlung ihrer Netznutzungsentgelte eine verursachungsgerechte Verteilung der Netzkosten über die verschiedenen Leitungsstufen vornehmen. Die bisher übliche, komplizierte und teure Einzelfallbetrachtung entlang eines fiktiven Gastransportpfades entfalle.

Die Marktzersplitterung bei der Regelenergiebeschaffung ende ebenfalls. Durch die neue regelzonenübergreifende Ausschreibung von Regelenergie eröffne sich ein erhebliches Einsparpotential. Das im neuen Energiewirtschaftsgesetz festgeschriebene Splitting zwischen Nettosubstanzerhalt für Altanlagen und Realkapitalerhalt für Neuanlagen werde allerdings nur langfristig Verbesserungen bringen. Kurzfristig seien damit bedauerliche Steigerungen der Netzentgelte programmiert, da das Prinzip Nettosubstanzerhalt für die allermeisten Anlagen leider weiter gelte. Der beschlossene Wegfall der Körperschaftssteuer als Bestandteil der Entgelte verhindere dagegen nach Berechnung des VIK zunächst eine weitere Kosten- und Preissteigerung um rund 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. Die Sonderformen der Netznutzung und die Belange industrieller Werksnetze seien angemessen berücksichtigt worden.

Positiv sei ebenfalls die Festschreibung einer Anreizregulierung als zukünftigem Entgeltregulierungsprinzip. Der wenig kalkulierbare Zeitraum bis zum Start dieser Anreizregulierung – erst müsse noch eine entsprechende Rechtsverordnung geschaffen werden – berge nach Ansicht des VIK allerdings noch Unsicherheiten, die zu einer Verschleppung des Prozesses führen könnten. Möglichen Preiserhöhungsversuchen wirke jedoch die Vorab-Genehmigungspflicht für Entgelte bis zum In-Kraft-Treten der Anreizregulierung entgegen. Dieser Instrumentenkasten erlaube der neuen Regulierungsbehörde nun endlich, für funktionierenden Wettbewerb bei Strom- und Gasnetzen zu sorgen.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430

NEWS TEILEN: