Durchbruch geschafft: Besoldung und Versorgung werden zeit- und inhaltsgleich wie das Ergebnis der Tarifverhandlungen angehoben
(Bonn) - Was noch vor dem 1. Mai 2008 als Fernziel des DBwV erschien, ist seit 5. Mai 2008 erfreuliche Gewissheit: Das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst vom 31. März 2008 wird nun doch zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Der erste Gesetzesentwurf des Bundesinnenministers vom 25. April 2008 ist vom Tisch!
Konkret bedeutet das:
- Aufstockung des Grundgehalts um einen Sockelbetrag von 50 Euro und darauf 3,1 Prozent Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2008, weitere Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Januar 2009 und zugleich Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro.
- Die Ostbesoldung (BesGr A 10 und aufwärts) fällt rückwirkend zum 1. April 2008 weg.
- Die Einmalzahlung wird anders als es der erste Gesetzesentwurf vorsah nun doch auch für Soldatinnen und Soldaten im Ruhestand gewährt.
Unterm Strich sind die vorgesehenen Erhöhungen und Anpassungen ein gewichtiger Verbandserfolg und ein Schritt in die richtige Richtung.
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2008 auch die Abschlagszahlung beschlossen, so dass noch vor Inkrafttreten des Gesetzes vorläufige Gehalts- und Versorgungszahlungen vorgenommen werden können.
Allerdings bleibt noch einiges zu tun. Während in der gesetzlichen Rentenversicherung der so genannte Riester-Faktor für zwei Jahre ausgesetzt wird, soll die Abflachung der Versorgungsbezüge in Richtung 71,75 Prozent weiter vorangetrieben werden. Hier fordert der DBwV die Aussetzung der Abflachung im gleichen Umfang wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Weitere Forderungen des DBwV im Zusammenhang mit der Besoldungs- und Versorgungsanpassung:
- Anhebung der Beträge für die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung im Umfang wie die Mehrarbeitvergütung für Beamte angehoben werden soll.
- Fortführung der bisherigen besoldungspolitischen Forderungen wie z.B. Anhebung der Besoldung für Soldatinnen und Soldaten im Dienstgrad Oberfeldwebel auf Besoldungsgruppe A 8.
Das ist neu:
1. Januar 2008: Grundgehalt aufgestockt um 50 Euro 1. Januar 2008: aufgestocktes Grundgehalt erhöht um 3,1 Prozent 1. April 2008: Wegfall der Ostbesoldung 1. Januar 2009: Grundgehalt erhöht um 2,8 Prozent 1. Januar 2009: Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro.
Die Wandzeitung ist im Internet als PDF-Dokument hinterlegt.
Näheres unter www.dbwv.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher BundeswehrVerband e.V. (DBwV), Bundesgeschäftsstelle
Wilfried Stolze, Pressesprecher
Südstr. 123, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 3823-0, Telefax: (0228) 3823-220
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