Pressemitteilung | Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)

DVD begrüßt ausdrücklich das Vorgehen der Bundesnetzagentur zum Verbot von Kinderuhren mit Abhörfunktion

(Bonn) - Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt ausdrücklich das Vorgehen der Bundesnetzagentur (BNetzA) - der für den "Markt der Telekommunikation" zuständigen Aufsichtsbehörde - wonach Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten werden.

Wie die BNetzA aktuell mitteilte (vgl. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/17112017_Verbraucherschutz.html) hat sie eine Smartwatch für Kinder verboten: "Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden kann. (...) Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten." Soweit die BNetzA. Durch diese Funktion ist es Eltern auch möglich heimlich die Lehrer/innen und Erzieher/innen zu überwachen.

Zuvor hatte die BNetzA in diesem Jahr bereits die Puppe "My friend Cayla" aus ähnlichen Gründen verboten. Bei Cayla handelte es sich noch um eine Puppe, die hauptsächlich im Kinderzimmer zum Einsatz kam, wobei aber auch unbeteiligte Dritte im Kinder- oder Wohnzimmer mit abgehört werden konnten - meist ohne dies zu wissen oder gar einwilligen zu können (auch hier hatten wir kommentiert, siehe https://www.datenschutzverein.de/wp-content/uploads/2017/02/2017-02-17-PE-DVD_Puppe_Cayla_mit_Spachassistent.pdf).

"Wir wissen nicht, ob dieser Trend zur 'Privatüberwachung' noch aufzuhalten ist, sind der Bundesnetzagentur aber dankbar für den erneuten Versuch. Wir hoffen, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden auch in Zukunft wachsam bleiben werden." so Frank Spaeing, Vorsitzender der DVD.

Es geht also, wie dieses Beispiel zeigt, immer weiter in Richtung einer allgemeinen umfassenden Überwachung in vielen kleinen, für den Einzelnen oft kaum wahrnehmbaren Schritten. Während sich die Öffentlichkeit im Vorfeld der Volkszählung 1983 noch hauptsächlich vor einem übermächtigen Staat schützen wollte, was durch die Snowden-Affäre vor ein paar Jahren einen neuen Höhepunkt fand, wird in den letzten Jahren zunehmend klarer, dass auch weltweit präsente Privatkonzerne ein Wissen über jeden Bürger in einem Maße anhäufen, das selbst George Orwell in eine Schockstarre versetzt hätte - wenn er so viel Fantasie aufgebracht hätte, sich die heutige Realität vorzustellen.
Und nun kommt mit Cayla und den "Kinderuhren" die nächste Stufe, bei der nicht mehr nur Staaten oder weltweit operierende Konzerne, sondern auch Privatleute mit wenig Aufwand in die Lage versetzt werden, jedermann überall abzuhören. Es muss selbstverständlich nicht betont werden, dass dieser neue Trend die alten Überwachungsszenarien nicht aufhebt, denn was über die Puppen oder Uhren abgehört (oder in Zukunft evtl. auch gefilmt) wird, landet selbstverständlich auch bei den Konzernen und somit auch bei den Staaten, an deren Gesetze (auch die geheimdienstlichen) sich diese Konzerne zu halten haben.

"Es ist vielleicht an der Zeit einmal daran zu erinnern, dass das Prinzip der Informationellen Selbstbestimmung ein zweischneidiges Schwert ist. Einerseits garantiert dieses vom Verfassungsgericht definierte Grundrecht jedem Bürger, über seine Information (im Rahmen der gegebenen Schranken) selbst zu bestimmen. Die andere Seite der Medaille ist, dass man über die Information Anderer nicht selbst bestimmen kann.", ergänzt Riko Pieper, stellvertretender Vorsitzender der DVD.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) Pressestelle Reuterstr. 157, 53113 Bonn Telefon: (0228) 222498, Fax: (0228) 2438470

(wl)

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