E.ON Ruhrgas lässt Einigung mit Bundeskartellamt platzen / Bundeskartellamt soll langfristige Gaslieferverträge nun untersagen
(Essen) Den gescheiterten Versuch des Bundeskartellamtes (BKartA), langfristige Erdgaslieferverträge zu beenden, bedauert der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft. Mit dem Energiewirtschaftsgesetz versucht der Gesetzgeber die Erdgas-Transportwege für Durchleitungen Dritter zu öffnen. Nach der Weigerung der E.ON Ruhrgas, die Gaslieferbeziehungen zu ihren Stadtwerkskunden wettbewerbsfreundlich anzupassen, muss das Bundeskartellamt nun auch den nächsten Schritt gehen und Erdgaslieferverträge auf dem Rechtsweg öffnen. Stadtwerke dürfen nicht länger an ihre Vorlieferanten gekettet bleiben., so der VIK-Geschäftsführer Dr. Alfred Richmann.
Die bisher viel zu enge Bindung der Stadtwerke an ihre Gaslieferanten wodurch einseitig die Vormachtstellung dieser Gaslieferanten geschützt werde müsse aufgehoben werden. Sonst bleibe der angestrebte Erdgaswettbewerb und damit ein marktgerechter Gaspreis eine Utopie. Nur wenn - wie vom BKartA gefordert - die Vertragslaufzeiten für Erdgaslieferungen auf wenige Jahre begrenzt würden und dabei die ausschließliche Belieferung durch ein Ferngasunternehmen untersagt sei, könne sich Wettbewerb entwickeln. Setze sich das BKartA durch, könne es zu einem Ende der mit Ölpreissteigerungen begründeten steigenden Erdgaspreise kommen.
Bereits heute schlössen industrielle und gewerbliche Erdgaskunden nach Angaben des VIK Lieferverträge von einem bis drei Jahren ab, dabei ließen die Verträge verschiedene Lieferanten zu. Was hier gelte, müsse auch für Stadtwerke gelten. Beliefert würden diese großen Kunden allerdings nach wie vor nahezu ausschließlich von ihren traditionellen Lieferanten. Wettbewerbsfähige Gas-Angebote anderer Anbieter blieben fast immer aus. Die Stadtwerke seien, anders als ihre Kunden, durch langfristige Lieferverträge von bis zu 20 Jahren und weitreichende Abnahmeverpflichtungen an ihre Vorlieferanten gebunden. Dies könne sich nur ändern, wenn auch die Stadtwerke in ihrer Vertragsgestaltung mit den Ferngasgesellschaften frei seien; frei, um kurze Vertragslaufzeiten zu vereinbaren, und frei, um sich von verschiedenen Vorlieferanten beliefern zu lassen.
Der VIK unterstützt daher die vom BKartA vorgeschlagene faire und angemessene Maßnahmenpalette zur veränderten Vertragsgestaltung bei der Belieferung von weiterverteilenden Unternehmen.
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VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
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