Pressemitteilung |

E.ON-Verpflichtungszusagen sind völlig unzureichend! / EU-Kommission muss ablehnen

(Essen) - Die von E.ON gegenüber der EU-Kommission angebotene Zusage, Kraftwerke und das Höchstspannungsnetz zu verkaufen, ist aus Sicht des VIK völlig unzureichend, um die von der EU erhobenen Vorwürfe einer Kapazitätszurückhaltung auszugleichen. Den hieraus resultierenden zu hohen Strompreisen kann auf diese Weise nicht entgegen gewirkt werden. Zu diesem Ergebnis kommt der VIK – die Interessenvertretung großer Energiekunden in Deutschland – in seiner von der EU-Kommission angeforderten Stellungnahme zu der von E.ON angebotenen Verpflichtungszusage. „Der E.ON-Vorschlag nimmt die EU-Kommission nicht ernst, die Annahme einer solchen Mogelpackung wäre eine Ohrfeige für die Stromkunden“, so der VIK-Geschäftsführer Dr. Alfred Richmann.

Dem E.ON-Angebot an die EU fehlt der Sanktionscharakter

Das E.ON-Angebot führt nicht zum Abbau der marktbeherrschenden Stellung, im Gegenteil, der angestrebte Tausch der Kraftwerkskapazität gegen ausländische Kraftwerke anderer marktbeherrschender Stromunternehmen führt zu einem „Nichtangriffspakt“ zwischen den großen europäischen Erzeugern. Der EU-Marktanteil von E.ON bliebe unverändert. Mögliche Kaufinteressenten, wie z.B. industrielle Stromkunden oder neue unabhängige Anbieter, werden durch die Ausgestaltung der Anforderungen an den Käufer ausgeschlossen. Das gesamte E.ON-Angebot ist intransparent ausgestaltet. Ein Großteil der zur Abgabe vorgesehenen Kraftwerke produziert Grundlaststrom – eine Wettbewerbsverbesserung am Regelenergiemarkt ist so nicht zu erwarten.

Beim Verkauf der Kraftwerke geht es in seltensten Fällen um ganze Anlagen! Stattdessen sollen lediglich Bezugsrechte bzw. Beteiligungen an den Kraftwerken veräußert werden. Es ist zu befürchten, dass für die Betriebsführung der Anlagen und das operative Geschäft weiter ein marktbeherrschender Erzeuger alleinverantwortlich bleiben wird. Der Käufer hätte keinerlei Einfluss.

E.ON behält Einfluss auf die Losgröße der zu veräußernden Kraftwerkskapazität. Zu große (Marktmacht) oder uninteressant kleine Einheiten (ohne jeden Einfluss) bleiben möglich. Mit 4,8 GW abzugebender Kraftwerkskapazität geht es nur um den „Tropfen auf den heißen Stein“ (E.ONs Erzeugungspark umfasst heute insgesamt 54 GW, bis 2015 sind 90 GW geplant). Die Trennung vom Höchstspannungsnetz dürfte sich als Mogelpackung entpuppen: Durch das von der EU ohnehin vorgegebene Ownership-Unbundling liegt hier kein wirkliches Zugeständnis vor. Es dürfte vielmehr ein Versuch von E.ON sein, angesichts der ohnehin kommenden Trennung des Netzes noch einen möglichst hohen „Preis“ (Kartellverfahrenseinstellung) zu erzielen.

Insgesamt ist aus Sicht des VIK eine deutliche Verschärfung der Verpflichtungszusagen erforderlich, um mittelfristig tatsächlich eine Marktstruktur herbeizuführen, die Marktmacht weitmöglichst begrenzt und einen funktionierenden Wettbewerb auf der Erzeugungsstufe herbeiführt.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft Pressestelle Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: (0201) 810840, Telefax: (0201) 8108430

(sh)

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