E.ON zahlt für Einstellung des Kartellverfahrens zu kleinen Preis
(Essen) - E.ON "entkommt" der EU-Kommission. Die von E.ON angebotenen und von der EU-Kommission akzeptierten Kraftwerks- und Netzverkäufe, mit der Absicht, den Vorwurf einer Kapazitätszurückhaltung auszuräumen, können den aus der Kapazitätszurückhaltung resultierenden zu hohen Strompreisen nichts Adäquates entgegen setzen, so der VIK, die Interessenvertretung großer industrieller EnergieÂkunden. "Die Entscheidung der EU-Kommission, das Kartellverfahren gegen E.ON wegen des Verdachts der marktbeherrschenden Stellung im Erzeugungs- und RegelÂenergieÂmarkt einzustellen, ist in dieser Form sehr enttäuschend für die Stromkunden. Ähnlich enttäuschend wie damals die Verfahrenseinstellung des Bundeskartellamtes gegen RWE und E.ON bei der CO2-Einpreisung", so der VIK-Geschäftsführer Dr. Alfred Richmann.
Grundsätzlich ist der Verkauf von Kraftwerkskapazität begrüßenswert. Dadurch werden erstmals die strukturellen Ursachen für den fehlenden Wettbewerb im Strommarkt - die starke Konzentration im Bereich der Stromerzeugung - angegangen. Bei näherer Betrachtung führt aber das E.ON-Angebot eben nicht zum Abbau der marktbeherrschenden Stellung. Im Gegenteil, der von E.ON angestrebte Tausch der Kraftwerkskapazität gegen ausländische Kraftwerke anderer marktbeherrschender Stromunternehmen führt zu einem "Nichtangriffspakt" zwischen den großen europäischen Erzeugern. Der EU-Marktanteil von E.ON bleibt unverändert.
Mögliche Kaufinteressenten, wie z.B. industrielle Stromkunden oder neue unabhängige Anbieter, werden durch die Ausgestaltung der Anforderungen an den Käufer ausgeschlossen. Ein Großteil der abzugebenden Kraftwerke produziert Grundlaststrom - eine Wettbewerbsverbesserung am Regelenergiemarkt ist so nicht zu erwarten.
Beim Verkauf der Kraftwerke geht es darüber hinaus in den seltensten Fällen um ganze Anlagen! Stattdessen sollen lediglich Bezugsrechte bzw. Beteiligungen an den Kraftwerken veräußert werden. Es ist zu befürchten, dass für die Betriebsführung der Anlagen und das operative Geschäft weiter ein marktbeherrschender Erzeuger alleinverantwortlich bleiben wird.
Ob die Trennung vom Höchstspannungsnetz angesichts des von der EU ohnehin vorgesehenen Ownership-Unbundling ein echtes Zugeständnis darstellt, darf zudem getrost bezweifelt werden. Nun gilt es für die Politik, die letzte Chance zu nutzen, und diesen E.ON-Netzverkauf zur Keimzelle einer deutschen Netzgesellschaft werden zu lassen, die unabhängig von Konzerninteressen eine einheitliche Regelzone in Deutschland sicherstellt.
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