Pressemitteilung | Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie e.V. (eaf)

eaf fordert Korrektur beim geplanten Inflationsausgleichsgesetz

(Berlin) - Bundesfinanzminister Christian Lindner hat gestern Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt, die auch eine Erhöhung des Kindergeldes für 2023 und 2024 einschließen. Die eaf bemängelt, dass mit der vorgesehenen neuen Kindergeldstaffelung Familien mit drei und mehr Kindern künftig schlechter gestellt würden.

"Angesichts der steigenden Inflation ist die für das kommende Jahr geplante Kindergelderhöhung mit 8 Euro für das erste und zweite Kind schon vollkommen unzureichend. Ab dem dritten Kind sollen es gar nur 2 Euro sein und für vierte und weitere Kinder entfallen die Erhöhungen gänzlich", kritisiert Bernd Heimberg, Vizepräsident der eaf.

Die Armutsbetroffenheit von Familien steigt aber mit der Kinderzahl. Insbesondere die Kosten für angemessenen Wohnraum und Mobilität erhöhen sich sprunghaft ab dem dritten Kind. Erwiesenermaßen haben Mehrkindfamilien "pro Kopf" ein geringeres Einkommen zur Verfügung als kleinere Familien.
"Nicht umsonst ist seit Jahrzehnten das Kindergeld für dritte, vierte und weitere Kinder höher als für das erste und zweite Kind. Nun von dieser Praxis abzuweichen, ist angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten weder sachgerecht noch angemessen", so Bernd Heimberg weiter. "Wir halten es für erforderlich, dass diese beabsichtigte Schlechterstellung von Mehrkindfamilien in den Beratungen der Koalition rückgängig gemacht wird."

Quelle und Kontaktadresse:
Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie e.V. (eaf) Pressestelle Auguststr. 80, 10117 Berlin Telefon: (030) 28395-400, Fax: (030) 28395-450

(mw)

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