Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm
(Hannover) - Die Bundesregierung hat am 23. August 2007 im Rahmen ihrer Klausurtagung in Meseberg ein umfangreiches Klima- und Energiepaket beschlossen. In dem bereits veröffentlichten Eckpunktepapier findet auch Contracting an verschiedenen Stellen Beachtung.
So ist es erfreulich, dass im Punkt 7 Förderung für Klimaschutz und Energieeffizienz (außerhalb von Gebäuden) und im Punkt 15 Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden das Energiecontracting als Maßnahme zum Klimaschutz gesehen wird. Jedoch wird im Punkt 11 Betriebskosten bei Mietwohnungen über das Contracting nur geschrieben, dass es keine belastbaren Aussagen zum Energieeinsparpotenzial gäbe und das man dies überprüfen wolle.
Dieser Punkt ist aus Sicht des Verbandes für Wärmelieferung e.V. nicht zufriedenstellend, weil es bereits tragfähige Aussagen zum Potenzial gibt. Auf der Webseite des Verbandes für Wärmelieferung e.V. www.energiecontracting.de ist eine Projektdatenbank abrufbar. Diese umfasst zur Zeit über 100 Contractingprojekte. Es werden Aussagen über das Energie-, Kosten- und CO2-Einsparpotenzial gemacht. Die Master-Arbeit Endenergieeffizienz durch Contracting, welche durch den Verband unterstützt wurde, hatte die Untersuchung von 49 Projekten zum Gegenstand. Im Durchschnitt wurden 21 Prozent Energie eingespart. Die Optimus-Studie (www.optimus-online.de) von Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff zeigt Optimierungspotenzial bei bestehenden Anlagen für den Wohnraumbereich. Die Studie Verdopplung des Modernisierungstempos bis 2020 des BDH dokumentiert ein sehr großes Potenzial für Contractingmaßnahmen.
Offensichtlich hat die Bundesregierung die Bedeutung von Contractingmaßnahmen für ihre eigenen Liegenschaften erkannt. Dass sie die Bedeutung im Mietwohnbereich nicht erkennt, ist dagegen verwunderlich.
Es ist zu beobachten, dass zahlreiche Contractoren sich auf andere Bereiche konzentrieren und sich aus dem Geschäftsfeld der Wohnungswirtschaft zurückziehen. Der Hintergrund ist, dass aufgrund der BGH Rechtssprechung aus den Jahren 2005 und 2006, Unsicherheit besteht ob die Contractingkosten auf den Mieter einer Wohnung umlegbar sind. Dadurch kommt es zunehmend zu einem Modernisierungsstau, der aus Umweltschutz-Gründen aufgelöst werden muss. Außerdem wird ein bereits funktionierender Markt so kaputt gemacht. Die Anzahl anbietender Firmen reduziert sich auf einige große Anbieter. Oligopolistische Strukturen in Energiemärkten sind erfahrungsgemäß nicht erstrebenswert, da sie zu höheren Preisen führen.
Der Verband für Wärmelieferung e.V. sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, vor dem Hintergrund der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie, die Problematik zu lösen. Die Energiedienstleistungsrichtlinie verpflichtet die einzelnen EU-Regierungen, gesetzliche Markthindernisse zu beseitigen. Für den Mietwohn-Bereich ist eine Gesetzesänderung dringend erforderlich. Der Verband für Wärmelieferung e.V. ist bereit die Regierung bei der Erstellung ihres Gutachtens zu unterstützen. Eine Stellungnahme zur Problematik und ein Vorschlag für eine gesetzliche Änderung ist unter www.energiecontracting.de im Bereich Infocenter / Energiepolitikerhältlich.
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