Pressemitteilung | Verband Wohneigentum e.V. (VWE)

EEG-Umlage verteuert Strom zusätzlich / Verband Wohneigentum fordert Entlastung seitens der Politik

(Bonn) - Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für das Jahr 2013 steigt auf die Rekordhöhe von 5,277 Cent. Im Vorjahr waren es noch 3,592 Cent - eine Preissteigerung von 47 Prozent. Diese Erhöhung verteuert unweigerlich die Stromkosten. "Hier ist die Politik gefragt, die Verbraucher zu entlasten", mahnt Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum e. V.

Selbst Verbraucher, die den Strompreis aufmerksam beobachten und regelmäßig zu einem günstigen Anbieter wechseln, werden es merken: 2013 verteuert sich der Strom für alle Deutschen. "Die Umlage der Subventionen für erneuerbare Energien darf nicht eins zu eins in den Endpreis für den Verbraucher fließen", kritisiert Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum. Der Verband Wohneigentum fordert, bei aller Unterstützung für die Energiewende, nicht ihre ursprüngliche Zielsetzung aus den Augen zu verlieren: sicher, sauber und bezahlbar!

Sozialverträgliche Tarifmodelle können nur mit Hilfe der Politik entwickelt werden. "Denkbar wäre die ursprünglich als Instrument des Klimaschutzes gedachte Öko- bzw. Strom-Steuer mit den Belastungen aus EEG und Netzentgeltverordnung gegenzurechnen", so Rauch. Entlasten könnten auch nach Haushaltsgröße gestaffelte Strompreise mit einem Festpreis für eine bestimmte Anzahl Kilowattstunden als Beitrag zur Grundversorgung.


Beispielrechnung

Eine dreiköpfige Familie verbraucht durchschnittlich etwa 4.000 kWh. Allein die Kosten für die EEG-Umlage würden den Strom um rund 211 Euro verteuern, zuvor waren es bereits etwa 144 Euro. Hinzu kommen der reguläre Strompreis und die Mehrwertsteuer. Im Durchschnitt zahlt ein dreiköpfiger Haushalt dann nicht mehr 997 Euro, sondern durchschnittlich 1.070 Euro im Jahr.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Wohneigentum e.V. Amal Khalil, Pressesprecherin Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn Telefon: (0228) 6046820, Telefax: (0228) 6046825

(cl)

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