Effizienzkriterien bei der Förderung von KWK-Anlagen auf dem richtigen Weg
(Essen) - Das geplante Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz muss nach Ansicht des VIK den Erfordernissen des Umwelt- und Klimaschutzes Rechnung tragen. Die gegenwärtig diskutierten Förderkriterien müssen sich an den klimarelevanten Anlagen- Eckdaten, wie etwa der Energieeffizienz, orientieren und sollten von den Anlagenbesitzverhältnissen unbeeinflusst sein.
Nach der Paraphierung der "Vereinbarung zum Klimaschutz" am 25. Juni 2001 geht VIK von einer Berücksichtigung seiner darin hinterlegten Eckpunkte bei der zukünftigen Gesetzgebung aus:
- diskriminierungsfreie Förderung auch der bestehenden industriellen KWK-Anlagen (Einspeisung und Eigenstromerzeugung)
- Förderung des KWK-Neubaus
- höchste Energieeffizienz als Voraussetzung
- strikte Begrenzung des gesamten Beihilfevolumens auf max. 8 Mrd. DM
- zeitliche Begrenzung auf das Jahr 2010
- Limitierung der Belastung für die industriellen Stromverbraucher auf max. 0,1 Pf./kWh, Beschränkung auf einen prozentualen Zuschlag auf die Strompreise sowie eine Härteregelung für energie- kostensensible im internationalen Wettbewerb tätige Unternehmen
- transparente Kontrolle der Zahlungsströme mittels Clearingstelle
- Abschaffung des KWK (Vorschalt-)Gesetzes vom Mai 2000
Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Richard-Wagner-Str. 41
45128 Essen
Telefon: 0201/810840
Telefax: 0201/8108430
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