Pressemitteilung | Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) - Büro Berlin

"Effizienzrechner Klima-Lüftung" kann professionelle Inspektion nicht ersetzen

(Bonn/Bietigheim-Bissingen) - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, startete am 2. September 2019 einen "Effizienzrechner Klima-Lüftung". Dieses Tool kann als Hilfsmittel bei der energetischen Bewertung von Klima- und Lüftungsanlagen die Transparenz und das Verständnis von Laien erhöhen sowie Anreize schaffen, eine sachgerechte Inspektion durchzuführen. Es kann allerdings kein Ersatz für eine professionelle Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen nach § 12 der Energieeinsparverordnung, EnEV, durch Sachverständige sein.

Wird der "Effizienzrechner Klima-Lüftung" falsch bedient, können die Ergebnisse zu falschen Schlussfolgerungen führen. Dadurch können die Ziele der Energetischen Inspektion gefährdet werden - beispielsweise der Einstieg in eine zielführende Sanierung. Sachverständige können hingegen selbst bei einer guten Gesamtenergieklasse einer Klima- oder Lüftungsanlage noch wesentliche und kosteneffiziente Sanierungspotenziale entdecken. Das können beispielsweise ein Ventilatortausch oder Betriebsoptimierungen sein.

Die Energetische Inspektion für Klima- und Lüftungsanlagen ist durch die Norm DIN SPEC 15240 umfänglich geregelt. In der DIN SPEC 15240 sind unter anderem die Inhalte und Anforderungen an die Energetische Inspektion von Klimaanlagen festgelegt. Die Norm gilt für Klima- und Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden und bildet die technische Grundlage zur Durchführung von Energetischen Inspektionen an Klimaanlagen entsprechend § 12 der aktuell geltenden Energieeinsparverordnung. Für eine rechtssichere Umsetzung der Inspektion sind die Tätigkeiten nach der DIN SPEC 15240 zu vereinbaren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) Jörn Adler, Pressereferent Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 20608887-30, Fax: (030) 20608887-99

(df)

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