Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.

Ehegattenunterhalt / FVDZ hält Vorgaben des Gesetzgebers für realitätsfern und fordert Nachbesserungen

(Berlin) - Im Falle einer Scheidung soll der Ex-Partner Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Ein Unterhaltsanspruch besteht dann nur noch in Ausnahmefällen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun bereits in mehreren Fällen entschieden und damit in den vergangenen Wochen ein starkes Medienecho ausgelöst. Die Vorlage hat der Gesetzgeber geliefert, der zum Jahr 2008 den nachehelichen Betreuungsunterhalt grundlegend umgestaltete und dem Unterhaltsanspruch eine "Billigkeitsprüfung" voranstellte.

Kerstin Blaschke, stellvertretende Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und Initiatorin des KompetenzNetzwerks ZoRA (Zahnärztinnen organisieren Recht und Arbeit) erklärt dazu am 30. August 2011 in Berlin: "In Deutschland dominiert noch immer ein Familienmodell, bei dem der Mann Vollzeit arbeitet und die Frau einer Teilzeitbeschäf¬tigung nachgeht. Unterstützt wird dies durch ein Steuersystem, das Verheiratete begünstigt, eine Arbeitsmarktpolitik, deren Maßnahmen im Wesentlichen auf den flexiblen Vollzeitarbeitnehmer ohne elterliche Pflichten ausgerichtet sind, oder ein vielerorts lückenhaftes Angebot zur Kinderbetreuung." Der Anspruch des Gesetzgebers gehe somit an der Realität vorbei. "Wenn der Staat für Kinder ab dem dritten Lebensjahr den Vorrang der persönlichen Betreuung aufgibt, muss er auch dafür Sorge tragen, dass die strukturellen Rahmenbedingungen stimmen", ergänzt Blaschke. Dies sei aktuell nicht gegeben und der Gesetzgeber deshalb in der Pflicht, die Regelungen zum Betreuungsunterhalt an die Realität anzupassen - und nicht umgekehrt.

Der FVDZ begleitet seit mehreren Jahren Zahnärztinnen und Zahnärzte auf ihrem Karriereweg und unterstützt sie dabei, Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren. Über das Kompetenz-Netzwerk ZoRA bietet der Verband Zahnärztinnen eine Plattform, um miteinander in Kontakt zu treten und berufliche und persönliche Erfahrungen auszutauschen.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. Pressestelle Mallwitzstr. 16, 53177 Bonn Telefon: (0228) 85570, Telefax: (0228) 855740

(cl)

NEWS TEILEN: