Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Ein Jahr Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Bundesregierung untätig / Staat diskriminiert weiter

(Köln) - Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Zum ersten Jahrestag erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Gesetz hat sich als wichtiger Faktor in der Antidiskriminierungsarbeit erwiesen. Die Prozessflut, vor der die Gegner des AGG gewarnt hatten, ist ausgeblieben. Stattdessen hat sich die öffentliche Wahrnehmung von Diskriminierung verändert. Dieser Erfolg ist der Arbeit der Antidiskriminierungsverbände zu verdanken. Die Bundesregierung ist dagegen bislang nahezu untätig geblieben.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist noch immer nicht voll arbeitsfähig. Der Beirat, der den Dialog mit den Nichtregierungsorganisationen fördern und die Antidiskriminierungsstelle beraten soll, ist noch immer nicht bestellt. Ist der Dialog mit den Nichtregierungsorganisationen nicht gewünscht?

Unseren Verband erreichen viele Anfragen von Lesben und Schwulen die sich benachteiligt fühlen. Viele Betroffene sind von dem komplizierten Gesetz überfordert und scheuen davor zurück, sich selbst ans Gericht zu wenden. Wir brauchen hier mehr Chancengleichheit. Damit der Einzelne nicht mehr allein steht, ist es notwendig, eine echte Verbandsklage einzuführen.

Besonders irreführend ist der Name des Gesetzes. Viele meinen, das AGG würde allgemein für Gleichbehandlung sorgen. Aber die Anforderungen des Gesetzes richten sich nur an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Der Staat selbst setzt die Diskriminierung von Homosexuellen im Steuer- und Beamtenrecht unverändert fort. Wir fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, den Geist des AGG bei der anstehenden Reform des Erbschaftssteuerrechtes sowie der Reform der Beamtengesetze zu beachten und verpartnerte Lesben und Schwule endlich gleich zu behandeln.

Ein für schwule Männer besonders wichtiger Teil des Gesetzes, das Diskriminierungsverbot für privatwirtschaftliche Versicherungen, tritt erst am 22.12.2007 in Kraft. Bislang haben sich die meisten Lebens- und Krankenversicherungen geweigert, mit schwulen Männern Verträge abzuschließen. Dieser Praxis wird also erst zum Ende des Jahres endlich ein Riegel vorgeschoben.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Renate H. Rampf, Pressesprecherin Postfach 10 34 14, 50474 Köln Telefon: (0221) 9259610, Telefax: (0221) 92596111

(el)

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