Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Einbeziehung der Steuerberater in den absoluten Schutzbereich des § 160a StPO

(Berlin ) - Die Bundessteuerberaterkammer hat ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Einbeziehung von Steuerberatern in den absoluten Schutzbereich des § 160a Strafprozessordnung (StPO) erstellt. Die Neufassung des § 160a Abs. 1 StPO differenziert in unverhältnismäßiger Weise zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern. Beide sind Organe der Rechtspflege. Das Gutachten zeigt auf, dass diese Ungleichbehandlung willkürlich und rechtswidrig ist.

Neben der Verletzung des Bestimmtheitsgebots stellt die Neufassung des § 160a StPO aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer einen verfassungswidrigen Eingriff in die Menschenwürdegarantie und in den allgemeinen Gleichheitssatz dar. Ohne die zwingend gebotene Einbeziehung des steuerberatenden Berufs in die jetzt für Anwälte geltende Regelung besteht eine neue Ungleichbehandlung.

Organe der Rechtspflege müssen gleichermaßen vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen geschützt werden. Der Steuerberater kann jedoch der aktuellen gesetzlichen Regelung nicht entnehmen, in welchen Fällen er von Ermittlungsmaßnahmen betroffen wäre. Das schadet vor allem dem Schutz der Mandanten. Sie verlassen sich auch beim Übergang vom Beratungs- zum Verteidigungsmandat auf die absolute Vertraulichkeit des Gesprächs zwischen Steuerberater und Mandant.

Das Gutachten der BStBK ist abrufbar unter:
www.bstbk.de/de/presse/publikationen

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Isabelle von Roth, Leiterin, Presse und Kommunikation Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 240087-0, Telefax: (030) 240087-99

(cl)

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